Carl Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont, Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Marcel Schlosser,Bürgermeister der Stadt Grünberg, Jürgen Busse, Dezernatsleiter bei der Oberen Naturschutzbehörde Gießen sowie Umweltministerin Priska Hinz bei der Unterzeichnung des 10-jährigen Horstschutzvertrags.

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Schwarzstorchhorst langfristig gesichert

Ein Schwarzstorchhorst im Stadtwald Grünberg ist nun langfristig gesichert. Im Beisein von Umweltministerin Priska Hinz unterzeichneten der Bürgermeister der Stadt Grünberg, Marcel Schlosser, und Jürgen Busse, Dezernatsleiter bei der Oberen Naturschutzbehörde Gießen, einen 10-jährigen Horstschutzvertrag.

„Wir kümmern uns nicht nur um den Klimaschutz, sondern auch um die zweite ökologische Krise: das Artensterben. Deshalb sorgen wir dafür, dass windkraftsensible Arten wie der Schwarzstorch in Hessen besser geschützt werden“, erklärte die Umweltministerin. Der Horstschutz des Schwarzstorchs in Hessens Wäldern ist Teil des landesweiten Hilfsprogramms für windenergiesensible Arten. „Mit der Ausweisung von Schutzzonen sorgen wir dafür, dass der Schwarzstorch ungestört brüten kann“, erklärte die Ministerin. Martin Hormann, Mitarbeiter im Sachbereich Naturschutz beim Landesbetrieb HessenForst ergänzt: „Der Radius der Horstschutzzone um einen Brutbaum herum beträgt beim Schwarzstorch 200 Meter. Das entspricht einer Gesamtfläche von insgesamt zwölfeinhalb Hektar. In dieser Zone sollen in Zukunft keine Veränderungen des Waldbestandes oder Störungen durch den Forstbetrieb mehr stattfinden. Denn das ist die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Reproduktion. Auch der Jagdbetrieb ist in der Horstschutzzone auf die Zeit zwischen September und 15. Februar begrenzt.“

Mehr als die Hälfte der Schwarzstorchhorste in Hessen sind bereits gesichert

Seitens des Hessischen Umweltministeriums konnten bisher 25 Horstschutzzonen für den Schwarzstorch im Staatswald, sowie zehn weitere Horstschutzzonen im Körperschafts- und Privatwald etabliert werden. 13 weitere Horste bekannter Schwarzstorchbrutpaare liegen im Bereich von Naturwaldentwicklungsflächen im Staatswald. In diesen Flächen finden keine forstlichen Arbeiten statt, die den Schwarzstorch bei der Brut beeinträchtigen könnten. Somit ist es bereits gelungen, für mehr als die Hälfte aller in Hessen bekannten Schwarzstorchhorste Schutzzonen einzurichten.

Seit 2010 brütet der Schwarzstorch in Grünberg

Im vom Landesbetrieb Hessen-Forst betreuten Stadtwald brütet der Schwarzstorch schon mindestens seit 2010 erfolgreich. „Der Schwarzstorch ist den meisten Menschen kaum bekannt, ein Göttervogel, der früher verehrt und später eher verhasst war. Heute ist er bedroht und muss mehr an Bedeutung bekommen. Es gilt daher ihn besonders zu schützen. Wir als Stadt Grünberg sind froh und stolz ihn bei uns zu haben“, erklärte Marcel Schlosser, Bürgermeister von Grünberg.

Bereits Anfang Juli hatte die Stadt Grünberg einen zunächst vorläufigen Vertrag zur Etablierung einer Horstschutzzone unterzeichnet. Dieser Vertrag konnte nun unter Beisein von Umweltministerin Priska Hinz sowie dem Hessischen Waldbesitzerverband, einem wichtigen Kooperationspartner des Projekts, um zehn Jahre verlängert werden. „Die Grundlage für den Naturschutz im Kommunal- und Privatwald ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Hessische Waldbesitzerverband, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Hessen“, betont der Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Carl Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont. „Wir begrüßen es sehr, dass die Hessische Umweltministerin an dieser Form der Zusammenarbeit beim Naturschutz mit uns festhält und so kommunale wie private Waldbesitzer in die Lage versetzt seltene Arten nachhaltig zu schützen.“

„Die Windenergie auszubauen und gleichzeitig mehr Artenschutz umzusetzen ist möglich, das zeigen wir mit dem Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten“, betonte Umweltministerin Priska Hinz abschließend.

Hintergrund:

Ein wichtiger Schritt beim Kampf gegen die Klimakrise ist der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien. Daher wurde beschlossen, zwei Prozent der Landesfläche Hessens vorrangig zur Nutzung der Windenergie zur Verfügung zu stellen (Windenergievorranggebiete). Einige Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Bechsteinfledermaus reagieren sind jedoch besonders sensibel im Hinblick auf Eingriffe in ihren Lebensraum. Um die Bestände dieser sensiblen Arten zu schützen, hat das Land Hessen Ende 2020 das Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten ins Leben gerufen. Im Rahmen des Hilfsprogramms werden außerhalb der Windenergievorrangflächen Schutzmaßnahmen für die windenergiesensiblen Vogelarten Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard und Waldschnepfe sowie für die Fledermausarten Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhaut-, Bechstein- und Mopsfledermaus konzipiert und umgesetzt.

Weitere Informationen: https://umwelt.hessen.de/Naturschutz/Arten-und-Biotopschutz/windenergiesensible-Arten

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