Ministerin Hinz übergibt einen Förderbescheid

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ministerin Hinz übergibt Bescheid über 200.000 Euro an das Restaurant Mühlstein in Bensheim

Mit 200.000 Euro unterstützt das Land das Restaurant Mühlstein in Bensheim. Ministerin Hinz überreichte den Förderbescheid an die Betreiberfamilie Albracht. „Unser Ziel ist es, den ländlichen Raum zu fördern. Der Erhalt von Gaststätten ist dabei wichtiger Baustein, denn sie sind Treffpunkte, Arbeitgeber und entscheidend für den Tourismus vor Ort“, erklärte Ministerin Priska Hinz. Mit einem Sonderprogramm stellt das Land dafür rund 10 Millionen Euro bis Ende 2023 bereit. Das Restaurant Mühlstein erhielt mit 200.000 Euro die höchstmögliche Fördersumme.

Mit dem Betrag sollen gleich mehrere Maßnahmen ermöglicht werden, die das Restaurant für die Zukunft rüsten. So sind etwa die Sanierung des Innenhofs und Neuanschaffungen für die Küche ebenso vorgesehen wie der Austausch von alten Türen und Fenstern, was gleichzeitig auch eine gute energetische Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes darstellt.

„Wir sind sehr dankbar für die großzügige Unterstützung, und das entgegengebrachte Vertrauen. Die geplanten Modernisierungen sind eine qualitative Absicherung für die kommenden Jahre. Ziel ist es, das historische Anwesen für unsere Gäste noch attraktiver zu gestalten und dabei Energieeffizienz und Arbeitsergonomie zu verbessern“, erklärte Unternehmenschef Julian Albracht.

„Hinter der höchstmöglichen Fördersumme steckt größtmöglicher unternehmerischer Einsatz von Wirtsfamilie Albracht und ihrem Team. Gerade jetzt, nach zwei Jahren Corona-Pandemie und inmitten der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auch hier in Hessen sind das die guten Botschaften: Gute Gastronomie gehört zum Landleben in Hessen fest dazu, und sie macht mit viel Herzblut und wirtschaftlichen Einsatz richtig Sinn!“, freut sich Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen.

 Hintergrund

 Das Gaststätten-Sonderprogramm unterstützt Investitionen, die zum Erhalt des Gaststättenbetriebes oder zum Ausbau von Qualität und Angebot beitragen mit maximal 200.000 Euro bei einer Förderquote von 45 Prozent.

Ein erster Aufruf für das Förderprogramm ist im Herbst 2021 erfolgt. Hierbei konnten über ganz Hessen verteilt 47 Bewilligungen ausgesprochen werden mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro. Die Förderung hat zu Gesamtinvestitionen in Höhe von 4,6 Mio. geführt.

Anträge für Förderung können bei der WIBank gestellt werden, der nächste Aufruf in 2022 beginnt am 17. August 2022.

Weitere Informationen: www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaettenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Schlagworte zum Thema