Ministerin Hinz überreicht den Bescheid

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Erste Förderung 2022 im Rahmen des Gaststätten-Sonderprogramms geht nach Otzberg im Odenwald

Ministerin Hinz übergibt Bescheid über 40.000 Euro an das Restaurant Grünewalds.

„Gaststätten sind beliebte Treffpunkte, wichtige Arbeitgeber und entscheidend für den Tourismus vor Ort. Deshalb wollen wir Gaststätten im ländlichen Raum erhalten und gezielt bei Modernisierungsmaßnahmen unterstützen. Dafür stellen wir mit einem Sonderprogramm rund 10 Millionen Euro bis Ende 2023 bereit. Ich freue mich, heute den ersten Förderbescheid für das Jahr 2022 an das Restaurant Grünewalds in Höhe von 40.000 Euro zu überreichen. Damit soll jetzt das Gebäude saniert und ein neuer Küchenherd angeschafft werden“, sagte die für die ländlichen Räume zuständige Staatsministerin Priska Hinz bei der Bescheidübergabe an die Betreiberfamilie rund um Philipp Lutz in Otzberg.

Das Grünewalds existiert seit 2002 am Fuße des Otzbergs im vorderen Odenwald. Auf der Speisekarte stehen neben regionaltypischen Gerichten auch saisonal wechselnde Gaumenschmeichler mit regionalen Produkten sowie aus eigenem Anbau. „Wir freuen uns sehr über die Zusage der Förderung. Mit der Sanierung der Dächer für Restaurant und Küche sowie mit der Neuanschaffung eines Küchenherds legen wir einen wichtigen Grundstein für ein modernes und nachhaltiges Gasthaus im Odenwald“, sagte Gaststättenbetreiber Philip Lutz.

„Gerade nach den letzten, für das Gastgewerbe entbehrungsreichen Jahren der Corona-Pandemie, ist das Förderprogramm eine besonders wertvolle Maßnahme zur Unterstützung der Betriebe im ländlichen Raum. Mit der starken Beteiligung an Investitionsmaßnahmen wird vor allem eines signalisiert: das Zutrauen in die Zukunftsfähigkeit der Gastronomie als unverzichtbarem Bestandteil des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in den ländlichen Regionen Hessens.“, freut sich Gerald Kink, Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen.

Hintergrund

Das Gaststätten-SonderprogrammÖffnet sich in einem neuen Fenster unterstützt alle Investitionen, die zum Erhalt des Gaststättenbetriebes oder zum Ausbau von Qualität und Angebot beitragen mit maximal 200.000 Euro bei einer Förderquote von 45 Prozent. Ein erster Aufruf für das Förderprogramm ist im Herbst 2021 erfolgt. Hierbei konnten über ganz Hessen verteilt 47 Bewilligungen ausgesprochen werden mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro. Die Förderung hat zu Gesamtinvestitionen in Höhe von 4,6 Mio. geführt.

Anträge für Förderung können noch bis 11.05.2022 bei der WIBank gestellt werdenÖffnet sich in einem neuen Fenster, ein zweiter Aufruf in 2022 beginnt am 17. August.

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