Glühbirne und Stecker

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Acht Bescheide über insgesamt 18.000 Euro bewilligt

Seit dem 1. März 2023 können hessische, gemeinnützige Vereine Hilfen zum Ausgleich für die durch den Ukrainekrieg gestiegenen Energiemehrkosten erhalten. Insgesamt 30 Millionen Euro hat das Land Hessen hierfür zur Verfügung gestellt. Umweltministerin Hinz hat in dieser Woche acht Bescheide unterzeichnet.

„Gemeinnützige Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie setzen sich nicht nur für ihre Mitmenschen ein, sondern engagieren sich auch im Tier- und Naturschutz. Ich freue mich, dass wir sie mit der Energie-Vereinshilfe dabei unterstützen können, ihre wichtige Arbeit fortzusetzen“, betonte Staatsministerin Priska Hinz in Wiesbaden. „Gestern habe ich in diesem Rahmen gleich acht Bescheide über insgesamt mehr als 18.000 Euro unterzeichnet. Unterstützung erhalten: die ‚Geflügelfreunde Bürstadt‘, der ‚Röhnclub Niesig, ‚Ein Heim für Tiere Felsberg‘, ‚HGON Echzell‘, der ‚Angelsportverein Wommen‘, der ‚Freundeskreis Holz- und Technikmuseum, Wettenberg‘, das ‚MainÄppelhaus, Frankfurt‘ und der ‚Tierschutzverein Korbach‘.“

Unterstützung kann weiterhin beantragt werden

Mit der Unterstützungsleistung sollen die Mehrausgaben im Energiebereich, die die Vereine sehr stark belastet haben, gemildert werden. Maßgebend sind hier die Mehraufwendungen gegenüber dem Jahr 2019, das als letztes Vor-Corona-Jahr als Basis für die Berechnung dient. Geltend gemacht werden können gestiegene Aufwendungen bei Strom, Gas, Fernwärme oder sonstigen Energieträgern wie Heizöl oder Pellets. Die Hilfen werden derzeit rückwirkend für das Jahr 2022 gewährt. Für eventuelle Mehrausgaben im Jahr 2023 können im kommenden Jahr erneut Anträge gestellt werden.

Bereits Anfang März wurde den Hundefreunde Pfungstadt eine Zuwendung gewährt. „Ich rufe alle gemeinnützigen Vereine in Hessen dazu auf, ebenfalls eine Unterstützung zu beantragen“, so die Ministerin. Für Anträge steht ein zentraler Online-Antrag im Land Hessen zur Verfügung. Dieser ist unter dem Link https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster aufrufbar. Hier sind auch Informationen und FAQs zur Energiekostenhilfe hinterlegt. Bei der Antragsstellung sollte die Liste der ZuständigkeitenÖffnet sich in einem neuen Fenster berücksichtigt werden, sodass der Antrag beim richtigen Ressort gestellt wird. Das Hessische Umweltministerium ist für Vereine aus den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Ernährung sowie Tierschutzinitiativen der richtige Ansprechpartner.