Biologische Vielfalt

Zentrale Zielsetzung:

Förderung von Projekten, die der Erhaltung sowie der positiven Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen.

Zielgruppe:

Natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtsgrundlage:

Förderrichtlinie

Kerninhalte:

Förderschwerpunkte:

Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands

Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland

Sichern von Ökosystemleistungen

Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt.

Fördersatz:

Bis zu 75 % Bund, Kofinanzierungsmittel des Landes können beantragt werden

Antragsfrist:

keine

Maßnahmenlaufzeit:

max. 6 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Maßnahmen der Information und Kommunikation als Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins für die biologische Vielfalt müssen verbindliche Bestandteile des Projektes sein

Kofinanzierungsanteile des Landes können beantragt werden

Frühzeitige Abstimmung mit HMUKLV IV 3b angeraten

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

DLR

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:

HMUKLV Abt. 4, Referat IV 3

yasmin.spriestersbach@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

BfN- Bundesprogramm Biologische VielfaltÖffnet sich in einem neuen Fenster