A.1 Erarbeitung von Konzepten

Hessisches Agrarumweltprogramm

Zentrale Zielsetzung:

Förderung der Zusammenarbeit 

Verbesserung der Wirksamkeit der HALM 2-Förderverfahren.

Verbesserung des Beratungsangebots und der Einbindung von Landbewirtschaftenden

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende/ Zusammenschlüsse von Landbewirtschaftenden

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Erarbeitung von Konzepten als Handlungsgrundlage 

Konzepte müssen sich auf landwirtschaftliche Betriebe beziehen 

Konzepte werden zusammen mit relevanten Akteuren erarbeitet (z.B. Landschaftspflege-/Naturschutz-/Umwelt-/Anbauverbände etc.)

Beratung der Landbewirtschaftenden hinsichtlich Anwendung und Umsetzung von  AUM 

Fördersatz:

Zuschüsse bis 80%, bei besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz bis 100%

Einmalig bis zu 90.000 €

Antragsfrist:

Ganzjährig

Maßnahmenlaufzeit:

Bis zu 5 Jahren

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@umwelt.hessen.de

Kyrilla.Klinghammer@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

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