Ein Drittel der hessischen Landesflächen sind Naturlandschaften. Um den Rückgang von Artenvielfalt zu stoppen und wertvolle Lebensräume zu erhalten fördert das Umweltministerium unterschiedliche Maßnahmen. Die hessischen Biodiversitätsstrategie leitet ein wichtigen Teil bei der Umsetzung.
Hessen ist über seine Grenzen hinaus für seine einzigartige Natur und Landschaft mit ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit bekannt. Seine Mittelgebirgslandschaften von Rhön, Spessart, Vogelsberg und Odenwald, die Auenlandschaften von Rhein, Werra, Fulda, Eder und Lahn, die Weinberge des Rheingaus und die Seen des Waldecker Landes bieten nicht nur den Hessen ein lebenswertes Umfeld und Raum für Erholung, sondern sind auch beliebte Urlaubsziele für viele deutsche und ausländische Gäste.
Die „Natur vor unserer Haustür“ ist in all ihrer Vielfalt ein wertvolles und schützenswertes Gut. Sie stellt uns darüber hinaus wichtige Dienstleistungen zur Verfügung: Ob frisches Trinkwasser, fruchtbarer Ackerboden, Bestäubung von Kulturpflanzen, Lärm- oder Hochwasserschutz – die Natur erbringt durch das komplexe Zusammenspiel zwischen belebter und unbelebter Umwelt Leistungen, die nicht oder nur mit immensem Aufwand durch technische Lösungen ersetzt werden könnten.
Folgende Regelung gilt für die Zuständigkeiten für die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen:
Das Umweltweltbundesamt (UBA) ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Landes hinausgeht, sowie für die Anerkennung ausländischer Vereinigungen.
Die Landesbehörden sind zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, deren Tätigkeitsbereich nicht über das Gebiet eines Landes hinausgeht.
Die Liste enthält die von der Landesregierunganerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Erfasst werden Anerkennungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in den seit dem 15. Dezember 2006 geltenden Fassungen sowie dem Bundesnaturschutzgesetz.
Naturschutzvereinigungen, die nach Maßgabe des § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 3. April 2005 geltenden Fassung von der obersten Naturschutzbehörde anerkannt wurden:
Aktionsgemeinschaft Rettet den Burgwald e.V.
Binge 8
35083 Wetter
E-Mail: ag-burgwald@web.de
www.ag-burgwald.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf die „Gemarkungen 1. der Städte Battenberg (Eder), Frankenau, Frankenberg (Eder), Gemünden (Wohra), Hatzfeld (Eder) und Rosenthal und der Gemeinden Allendorf (Eder), Bromskirchen, Burgwald, Haina (Kloster), Vöhl im Altkreis Frankenberg und 2. der Städte Allendorf, Amöneberg, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg, Wetter und der Gemeinden Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Weimar und Wohratal im Altkreis Marburg“.
https://mensch-vor-verkehr.de/de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf den westlichen Teil des Kreis Bergstraße und umfasst die Gemarkungen der Kommunen Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg.
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