EPLR Hessen 2014 - 2020 genehmigt
Die Europäische Kommission hat am 13. Februar 2015 den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014 - 2020 (EPLR Hessen) genehmigt.
Die genehmigte Fassung – einschließlich aller Anlagen – sind auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Der neue EPLR Hessen ist ein Kernstück hessischer Förderpolitik für die Land- und Forstwirtschaft, die ländlichen Räume und für die Bewahrung der natürlichen Vielfalt. Er verfolgt die drei Hauptziele „Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft“, „Verbesserung der Umweltsituation in Teilräumen mit Problemlagen“ sowie „Verringerung der regionalen Unterschiede ländlicher Gebiete“.
Der EPLR Hessen umfasst rund 659 Millionen Euro öffentliche Mittel, die sich aus EU-, Bundes- und Landesmitteln sowie kommunalen Mitteln zusammensetzen. Hinzu kommen die im Rahmen privater Investitionsmaßnahmen erforderlichen Eigenanteile. Insgesamt wird in der Förderperiode 2014 - 2020 von einem Volumen des EPLR Hessen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro (öffentliche und private Mittel) ausgegangen. Darüber hinaus werden außerhalb des Entwicklungsplans im gleichen Zeitraum aus rein nationalen öffentlichen Mitteln weitere Maßnahmen mit einem zusätzlichen Volumen von rund 336 Millionen Euro gefördert.
Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist es, einen räumlich und ökologisch ausgewogenen, klimafreundlichen und -resistenten sowie wettbewerbsfähigen und innovativen Agrar- und Forstsektor einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung entsprechender Erzeugnisse zu unterstützen sowie zur Entwicklung ländlicher Gebiete beizutragen.