Fachwerhaus anlang einer kleinen Mauer vor einer Wiese.

Unterstützung von lokalen Strategien

Mit der Maßnahme "Zusammenarbeit in Bezug auf die Unterstützung von lokalen Strategien, die nicht unter die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung fallen" werden die ländlichen Räume als Wirtschafts- und Lebensraum gestärkt. Es werden Projekte gefördert, die nicht im Rahmen der Regionalentwicklung umgesetzt werden.

Förderbeschreibung

Maßgeblich für die Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen kurzer Versorgungsketten sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft“.

Anträge auf Förderung können laufend bei der Bewilligungsbehörde RP Gießen gestellt werden, sollten aber mindestens vier Wochen vor den Terminen zu dem jeweiligen Auswahlstichtag bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Vorab können interessierte Gruppen fortlaufend einen Aktionsplan im Entwurf einreichen und sich unverbindlich durch den Innovationsdienstleister beraten lassen.

Für das formelle Auswahlverfahren muss die potenzielle Kooperation einen Antrag nebst Aktionsplan bei der Bewilligungsbehörde einreichen, der das Vorhaben detailliert darstellt, sowie einen Kooperationsvertrag. Auf Grundlage der Auswahlkriterien wird über die eingereichten Vorhaben nach einem Ranking sowie im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel entscheiden.

Für die jeweiligen Auswahlstichtage müssen die Anträge bei der Bewilligungsstelle zu festgelegten Fristen vorgelegt werden. Die Termine für die Auswahlstichtage finden Sie unter der Rubrik Aktuelles.

Die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Bewilligungsstelle (RP-Gießen) im Download-BereichÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung.

Die Maßnahme zielt darauf ab Entwicklungsprozesse zu initiieren, zu organisieren und entsprechende Vorhaben umzusetzen. Hierzu zählen im Rahmen der Unterstützung von lokalen Strategien außerhalb der Umsetzung von CLLD oder LEADER u.a.:

  • Die Entwicklung von Konzepten zur Erreichung der Ziele in den Regionen, die Unterstützung von Personal- und Sachkosten sowie Drittleistungen zur fachlichen Umsetzung der Konzepte,
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung der Begünstigten in Kooperationen mit Stakeholdern aus den Regionen im Hinblick auf die Aktivierung ländlicher Entwicklungsprozesse,
  • Wettbewerbe und erste Umsetzungsschritte zur Schaffung von innovativen Geschäftsmodellen.

Gefördert werden Kooperationen von:

  • Öffentlichen kommunalen Trägern,
  • Öffentlichen nicht-kommunalen Trägern,
  • Natürlichen Personen sowie juristischen Personen des privaten Rechts,
  • Öffentlichen nicht-kommunalen und privaten Trägern von Vorhaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen:

  1. Personalausgaben für die Mitglieder einer Kooperation nach Teil III Nr. 8.8 in Verbindung mit den Anlagen zu diesen Richtlinien,
  2. angemessene Reisekosten für die Mitglieder einer Kooperation nach Teil III Nr. 8.9,
  3. Beratungs- und Dienstleistungen, z.B. in Bezug auf die Erstellung von Konzepten, Studien, Analysen,
  4. Ausgaben für allgemeine Geschäftsausgaben,
  5. vorhabenbezogene Sachausgaben,
  6. angemessene Ausgaben für Aufwandsentschädigungen und Nutzungskosten, die bei der Umsetzung von Vorhaben einer Kooperation entstanden sind und nachgewiesen werden,
  7. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Veranstaltungs- und Schulungsausgaben,
  8. Ausgaben, die der Kooperation im Rahmen der Netzwerktätigkeit entstehen sowie Ausgaben für eine kooperationsübergreifende Zusammenarbeit,
  9. Ausgaben für die Erstellung des Aktionsplans und ggf. spätere Anpassungen.

Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderung für den Geschäftsbetrieb der Kooperation und das von ihr durchgeführte Vorhaben ist auf max. fünf Jahre ab Bewilligung beschränkt.

Die Förderung ist auf neu gegründete Kooperationen beschränkt. Eine Kooperation kann nur einmal für ein bestimmtes Vorhaben gefördert werden.

Der maximale Gesamtbetrag der Zuwendungen beträgt je Vorhaben 200.000 Euro.

Die Vorhaben müssen in Hessen durchgeführt werden.

Die Einreichung eines Aktionsplanes sowie eines Kooperationsvertrages als wichtigste Bestandteile des Förderantrags erfolgt zu festgelegten Stichtagen.

Für die jeweiligen Auswahlstichtage müssen die Anträge nebst Aktionsplan und Kooperationsvertrag zu festgelegten Fristen bei der Bewilligungsstelle vorgelegt werden. Die Termine für die Auswahlstichtage finden Sie unter Aktuelles.

Für die einzureichenden Aktionspläne zur Anerkennung des Vorhabens als Bestandteil eines Antrages sind detaillierte Informationen zu der Tätigkeit der Kooperation erforderlich. Die Formulare für den Aktionsplan stehen auf der Internetseite der Bewilligungsstelle (RP Gießen)Öffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Hessischen Innovationsdienstleister (IfLS, Frau Thietje) oder die Bewilligungsbehörde (RP Gießen, Herrn Dr. Becker, Frau Drube oder Frau Hartert).

Interessierte Gruppen können beim hessischen Innovationsdienstleister fortlaufend ihren Aktionsplan für eine unverbindliche Vorprüfung einreichen.

Allgemeine Beratung

Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS)

Hessischer Innovationsdienstleister (IDL)
Kurfürstenstraße 49
60486 Frankfurt am Main

Svea Thietje
Telefon: 069 9726683-18

Dr. Ulrich Gehrlein
Telefon: 069 9726683-17

Fördertechnische Fragen

Dezernat 51.1 - Landwirtschaft, Marktstruktur

Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 51.1 - Landwirtschaft, Marktstruktur
Schanzenfeldstraße 8
D-35578 Wetzlar

Dr. Jürgen Becker
Telefon: +49 641 303-5110
E-Mail:juergen.becker@rpgi.hessen.de

Karin Drube
Telefon: +49 641 303-5111
E-Mail:karin.drube@rpgi.hessen.de

Lena Hartert
Telefon:+49 641 303-5123
E-Mail:lena.hartert@rpgi.hessen.de

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