Digitalisierung in der Landwirtschaft

Digitalisierung in der Landwirtschaft

Hessen fördert mit Mitteln der Digitalen Strategie Hessen seit dem Jahr 2021 die Digitalisierung in der Landwirtschaft im Rahmen einer Landesrichtlinie. Hierüber können folgende Maßnahmen gefördert werden: Investitionen in Agrarsoftware und Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung sowie nicht-chemische digitale Verfahren zur Beikraut-Regulierung bieten die Möglichkeit der Steigerung der Produktivität und Effizienz, gepaart mit einem effizienteren Umgang der eingesetzten Ressourcen. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren können zur Verbesserung des Tierwohls beitragen. Die geförderte Digitalisierungsberatung gibt u.a. Hilfestellung bei der Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen und der Gewährleistung der IT-Sicherheit.

Die Vorteile von sektorspezifischen Softwareanwendungen sollen möglichst breit genutzt werden. Im Fokus stehen dabei nach Teil II E der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft (RL-IZ) folgende drei Zwecke:

  1. Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen sowie der mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor und damit eine Entlastung der Umwelt sowie ein verbesserter Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser.
  2. Entlastung der Umwelt sowie der Schutz der Biodiversität durch die Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel. Dazu dient die Förderung digitaler Technik in der mechanischen oder physikalischen Beikrautbekämpfung im selektiven und teilflächenspezifischem Pflanzenschutz.
  3. Verbesserung der Tiergesundheit und die Steigerung des Tierwohls durch frühzeitiges Erkennen und Dokumentieren von Auffälligkeiten und Gesundheitsproblemen bei Nutztieren mit Hilfe von Sensorsystemen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sich Unternehmen im Hinblick auf die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen umfassend beraten lassen.

  • Unternehmen der Landwirtschaft (einschließlich Garten- und Weinbau) mit Sitz in Hessen

  • Unternehmen in Hessen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

  • Rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen mit Sitz in Hessen

  • Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände mit Sitz in Hessen, sofern sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen bzw. Dienstleistungen für die Landwirtschaft erbringen

Erwerb von Agrarsoftware oder Erwerb einer Nutzungslizenz

  • 500 Euro einmaliger Euro Zuschuss (Festbetrag)

  • Mindestinvestitionsvolumen 1.500 Euro netto

  • Das Mindestinvestitionsvolumen kann auch durch den Erwerb mehrerer Softwareprodukte erzielt werden.

Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens

  • ggf. EIP-Agri-Bonus von +20 Prozent

  • Mindestinvestitionsvolumen 1.500 Euro netto
  • Förderobergrenze 80.000 Euro je Einheit / System

Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens
  • ggf. EIP-Agri-Bonus von +20 Prozent
  • Ausnahme: Beim Erwerb von Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen, liegt die Förderobergrenze bei 150.000 Euro.
  • Mindestinvestitionsvolumen 1.500 Euro netto
  • Förderobergrenze 80.000 Euro je Fördergegenstand.

Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens
  • ggf. EIP-Agri-Bonus von +20 Prozent

  • Mindestinvestitionsvolumen 1.500 Euro netto
  • Förderobergrenze 80.000 Euro je System

Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars

  • Maximal 600 Euro je Tagewerk, insgesamt maximal 6.000 Euro

Online-Antragsstellung noch bis zum 10. Mai 2023 möglich – Fortsetzung geplant für Herbst

Das Antragsverfahren wurde als eines der ersten Onlineantragsverfahren für investive Fördermaßnahmen in der Agrarförderung in rein digitaler Form angeboten. Im Rahmen der ab der zweiten Jahreshälfte 2023 geplanten Umstellung weiterer investiver Programme in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum auf eine rein digitale Förderbeantragung und -bearbeitung über das Agrarportal bei der WIBank ist die vorübergehende Aussetzung der bisherigen Antragstellung und Überführung in das Portal erforderlich.

Aufgrund der Umstellung wird die Beantragung neuer Vorhaben über das bestehende Verfahren nur noch bis zum 10. Mai 2023 möglich sein.

Wichtig: Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden. Um Beachtung wird gebeten! Ab diesem Datum wird es wegen des anstehenden Systemwechsels nicht möglich sein, bis voraussichtlich Mitte September neue Anträge online stellen zu können. Zur Überbrückung bis zum Start des neuen Systems ist zu einem noch festzulegenden Termin vorgesehen, dass Anträge vorübergehend in Papierform gestellt werden können. Hierzu wird es eine gesonderte Information in der Fachpresse bzw. den Internetauftritten der im Rahmen der Förderumsetzung beteiligten Stellen geben (siehe nachstehende Information zu den Ansprechpartner*innen).

Grund für die Systemumstellung ist, dass das Jahr 2023 den Beginn der neuen EU-Förderperiode 2023-2027 darstellt und hiermit umfangreiche rechtlich und technisch erforderliche Anpassungen in der Agrarförderung umgesetzt werden müssen. Dies hat auch Auswirkungen auf die bestehende Richtlinie und die darin enthaltende Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft. Die daraus resultierende erforderliche Richtlinienänderung wurde zum Anlass genommen, die bisherige Förderung weiterzuentwickeln, mit dem Ziel eines verbesserten Angebotes. Die Änderungen befinden sich aktuell noch in einem Abstimmungs- und Genehmigungsprozess.

Soweit sich Betriebe der Landwirtschaft, einschließlich des Garten- und Weinbaus, mit dem Gedanken tragen, eine Investition zum Einsatz digitaler Techniken tätigen zu wollen, werden diese gebeten, sich mit der Beratung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen bzw. des Regierungspräsidiums Darmstadt, Dezernat V 51.2 Weinbau und darüber hinaus der Bewilligungsbehörde RP Gießen wegen des künftigen Verfahrens in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartner*innen und weiterführende Informationen zur Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft:

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