Ein Feld auf dem gelb blühende Pflanzen stehen

Biomassenutzung

100 Prozent des hessischen Energieverbrauchs sollen bis spätestens 2050 aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Das Land Hessen fördert daher eine umweltverträgliche Energiegewinnung durch nachwachsende Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft.

Was wird gefördert?

  • marktgängige Biomassefeuerungsanlagen zur zentralen Wärmeversorgung ab 30 kW,
  • Neubauten von Brennstofflagern bzw. Heizräumen in direktem Zusammenhang mit der geförderten Biomassefeuerungsanlage,
  • Zwei-Kesselanlagen,
  • Nahwärmenetze,
  • Umsetzungskonzepte,
  • Informationsmaterialien
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben und
  • sonstige Projekte, die der Verwendung nachwachsender Rohstoffe dienen.

Beratung

Im Auftrag des HMUKLV führt die hessenENERGIE GmbH eine kostenfreie Vorfeldberatung für Ihr Projekt durch.

Auf den Seiten der hessenENERGIE finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner und auch umfangreiche fachtechnische InformationenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Anträge auf Förderung

Anträge auf Förderung sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) einzureichen, die die Zuwendungen im Auftrag des HMUKLV bewilligt.

Aktuelle Informationen zu den Förderbedingungen, Antragsunterlagen und Beratung erhalten Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Im Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe können zur Zeit keine Anträge gestellt werden. Hierzu gehört auch die Förderung von Biomassefeuerungsanlagen und Nahwärmenetzen.