Ziegenherde

Hessen unterstützt Tierhaltungsbetriebe

Der Wolf ist nach Hessen zurückgekehrt. Zur Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidetierhaltung und die Verringerung von Konflikten zwischen dem Wolf und der Weidetierhaltung unterstützt das Land Weidetierhaltende umfangreich.

Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LINK:  https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/Öffnet sich in einem neuen Fenster). Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Dort kann auch die Förderung beantragt werden.

Förderung des Grundschutzes

Der überwiegende Teil von Nutztierrissen, der auf Wölfe zurückgeführt werden kann, entsteht bei Schafen und Ziegen. Deshalb ist der Fokus der Fördermaßnahme „HALM Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung“ auf diese Tierarten ausgerichtet. Bereits 2018 wurde für die Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe flächendeckend die Förderung der Aufrechterhaltung des Grundschutzes eingeführt. Das Land stellt dafür jährlich eine Million Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 40 Euro je Hektar. Das Antragsverfahren läuft im Rahmen der HALM Förderung (LINK: Hessisches Agrarumweltprogramm | umwelt. hessen.de). Der Zuwendungsantrag muss in der Regel bis zum 1. Oktober im Jahr vor dem Verpflichtungsjahr gestellt werden und der zuständigen Bewilligungsstelle vorliegen. Eine Aufstellung über die jeweils  zuständigen BewilligungsstellenÖffnet sich in einem neuen Fenster kann der Website der WIBank (LINK: https://www.wibank.de/wibank/halmÖffnet sich in einem neuen Fenster) entnommen werden.

Ein geeigneter Grundschutz sieht insbesondere bei kleinen Wiederkäuern wie Schafen oder Ziegen wie folgt aus:

Elektrozäune (Mobil-und Festzäune)

  • Netzzäune oder Litzenzäune in Verbindung mit geeignetem Zaungerät und Erdung
  • Mindesthöhe 90 cm, maximal 20 cm Bodenabstand der untersten Elektro-Litze
  • bei Litzenzäunen mind. 4 Litzen in Höhen von 20, 40, 60, 90 cm über dem Boden
  • mindestens 2.500 Volt Hütespannung in allen Bereichen der Zaunanlage
  • Hütespannung täglich mittels Zaunprüfer kontrollieren (und dokumentieren)

Festzäune, z. B. aus Knotengeflecht

  • Durchschlupfsichere Zäune mit einer Mindesthöhe von 120 cm
  • möglichst kein fester oberer Abschluss (Einsprunghilfe)
  • Untergrabeschutz: elektrifizierte Litze/Glattdraht in max. 20 cm Höhe, außen ODER Horizontalschürze oder eingelassener Zaun im Boden
  • Überkletterschutz:
  • Zaunabwinkelung nach außen oder elektrifizierte Litze/Glattdraht im oberen Bereich des Zaunes an der Außenseite

Förderung des erweiterten Herdenschutzes

Die Förderung des erweiterten Herdenschutzes ist seit dem 01.04.2023 für Ziegen- und Schafhaltungen sowie Damwildhaltungen in ganz Hessen möglich.

Förderfähig sind Investitionen für den Erwerb und die Installation wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände wie Stromgeräte, die Anschaffung von Herdenschutzhunden einschließlich der Qualifikation von Personen, die mit den Herdenschutzhunden arbeiten sowie die Ausbildung der Hunde, die Errichtung und Nachrüstung von Untergrabschutz und die Einrichtung von Nachtpferchen. Die Förderung beträgt 80 Prozent der Anschaffungskosten (netto) und ist auf maximal 30.000 Euro je Betrieb und Jahr begrenzt. Zudem können Zuwendungen für nachgewiesene, laufende Betriebsausgaben, wie etwa die Wartung der Zäune oder die Unterhaltung der Herdenschutzhunde, gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt bis zu 1.230 Euro je Kilometer mobilen Zaun für wolfsabweisende Zäune bei Schafen und Ziegen, 235 Euro je Kilometer feststehenden Elektrozaun und 1.920 Euro je Herdenschutzhund.

Auch Halterinnen und Halter von Rindern, Pferden oder Hauseseln erhalten eine Förderung, wenn ein amtlich bestätigter Wolfsübergriff auf die entsprechende Tierart in einem Wolfspräventionsgebiet vorgekommen ist. Möglich ist die Förderung für Halterinnen und Halter von Tieren bis zu einem Lebensalter von einem Jahr oder kleinwüchsige Rassen. Die aktuelle Karte der sog. Ereignisgebiete ist auf der Homepage des Wolfszentrum Hessens (https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrumÖffnet sich in einem neuen Fenster) unter dem Reiter „Herdenschutz und Förderung“ abrufbar.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zur Förderrichtlinie Weidetierschutz (Richtlinie, Merkblätter usw.) sind auf der Homepage der WIBank zu finden: https://www.wibank.de/wibank/weidetierschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster. Weitere Auskunft zur Antragsstellung erteilen die landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise.

In der Richtlinie Weidetierschutz ist auch der Schadensausgleich bei nachgewiesenen Wolfsübergriffen geregelt. Beim Auffinden eines toten oder verletzten Nutztieres mit dem Verdacht auf Wolf als Verursacher sollte umgehend Kontakt mit dem Wolfszentrum Hessen aufgenommen werden: 0641 2000 95 22.

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