Hessen fördert mit Mitteln der Digitalen Strategie Hessen seit dem Jahr 2021 die Digitalisierung in der Landwirtschaft im Rahmen einer Landesrichtlinie. Hierüber können folgende Maßnahmen gefördert werden: Investitionen in Agrarsoftware und Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung sowie nicht-chemische digitale Verfahren zur Beikraut-Regulierung bieten die Möglichkeit der Steigerung der Produktivität und Effizienz, gepaart mit einem effizienteren Umgang der eingesetzten Ressourcen. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren können zur Verbesserung des Tierwohls beitragen. Die geförderte Digitalisierungsberatung gibt u.a. Hilfestellung bei der Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen und der Gewährleistung der IT-Sicherheit.
Die Vorteile von sektorspezifischen Softwareanwendungen sollen möglichst breit genutzt werden. Im Fokus stehen dabei nach Teil II E der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft (RL-IZ) folgende drei Zwecke:
- Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen sowie der mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor und damit eine Entlastung der Umwelt sowie ein verbesserter Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser.
- Entlastung der Umwelt sowie der Schutz der Biodiversität durch die Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel. Dazu dient die Förderung digitaler Technik in der mechanischen oder physikalischen Beikrautbekämpfung im selektiven und teilflächenspezifischem Pflanzenschutz.
- Verbesserung der Tiergesundheit und die Steigerung des Tierwohls durch frühzeitiges Erkennen und Dokumentieren von Auffälligkeiten und Gesundheitsproblemen bei Nutztieren mit Hilfe von Sensorsystemen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sich Unternehmen im Hinblick auf die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen umfassend beraten lassen.