Weinbauliche Fördermaßnahmen
Investitionen in die Kellerwirtschaft
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© Staatskanzlei
Was wird gefördert?
- Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft
- Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von Vermarktungseinrichtungen (ohne bauliche Investitionen)
Wer wird gefördert?
Weinbaubetriebe, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz Hessen.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss kann bis zu 25 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens betragen. Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10.000 Euro.
An wen wende ich mich für Beratung und Antragsstellung?
Ansprechpartner für Beratung und Förderung ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbauamt Eltville.