Gefördert werden Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft und Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von Vermarktungseinrichtungen.
Gefördert wird der Einsatz von Pheromonen zur Traubenwicklerbekämpfung auf Rebfächen, die innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinbaubaugebiete liegen.