Einzelbetriebliche Investitionsförderung Landwirtschaft
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Hessen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe sowie Betriebe des Wein- und Gartenbaus bei der zukunftsorientierten Ausrichtung durch einzelbetriebliche Projektförderung für investive Vorhaben.
Die Förderungen erfolgen nach den "Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft" (RL-EFP) und gliedern sich in folgende Bereiche
Beide Teilmaßnahmen sind Bestandteil des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR 2014-2020) und werden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.
Anmerkung
Unter „Zu den Ansprechpartnern“ in der rechten Infoleiste werden alle Landkreise und kreisfreien Städte aufgeführt, davon sind die kreisfreien Städte sowie die Landkreise Gießen (zu LDK), Groß-Gerau und Offenbach (zu HG) keine AFP/FID-Bewilligungsstellen.