Tische und Bänke auf einem Dorfplatz

Gaststätten-Sonderprogramm

Restaurants, Kneipen und Bars sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Als Orte der Begegnung und des geselligen Zusammentreffens sind sie unverzichtbar, mit kulinarischen Angeboten und oftmals regionaler Küche locken sie Gäste aus Nah und Fern. Deswegen unterstützt die Hessische Landesregierung Gaststätten im ländlichen Raum mit rund 10 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren.

Aktuelle Förderaufrufe:

  • 08.02.2023 bis 22.03.2023
  • 01.06.2023 bis 12.07.2023 

Für jeweils acht Wochen besteht die Möglichkeit, bei der WIBank Förderanträge zu stellen.

Förderkonditionen

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro – von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro.

Priska HInz

Nach den harten Monaten des Lockdowns wollen wir die Möglichkeit bieten, die Öffnung von Gaststätten in den ländlichen Räumen mit neuen Investition in den eigenen Betrieb zu gestalten.

Priska Hinz Hessische Umweltministerin