Laubwald mit Titel: "2023- Artenreiches Hessen. Wir schützen unsere Zukunft".

Juli und August

Schwarzstorch im Gras. Rechts zwei Personen.

Juli

Artenhilfsprogramm zum Schutz windenergiesensibler Arten

Als erstes Bundesland entwickelt Hessen mit dem Artenhilfsprogramm konkret auf windenergiesensible Arten abgestimmte Schutzmaßnahmen und setzt diese um. Dabei arbeiten staatliche und nicht-staatliche Akteure eng zusammen, um einen optimalen Projektfortschritt zu erreichen. Die hessische Landesregierung baut damit den Schutz für Arten wie zum Beispiel Schwarzstorch, Rotmilan und Abendsegler sukzessive aus.

Gemeinsam setzen sich Kerstin Burkhart, Referentin für das Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten, und Martin Hormann bei Hessen-Forst, Landesbetriebsleitung im Sachbereich Waldnaturschutz für den wirksamen Schutz von Schwarzstörchen und anderer windenergiesensibler Arten ein.

Schutz von windenergiesensiblen Arten und ihren LebensräumenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Um der Gefährdung von Fledermaus- und Vogelarten wirksamen Artenschutz entgegen zu setzen, wurde Ende 2020 das landesweite Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten gestartet. Ziel des Hilfsprogramms ist es, außerhalb der Windenergievorranggebiete die Populationen sensibler Fledermaus- und Vogelarten zu stützen. Dadurch sollen diese, trotz möglicher Verluste einzelner Individuen an Windenergieanlagen, langfristig in einem guten Erhaltungszustand gehalten beziehungsweise dorthin entwickelt werden. 

Gemeinsam mit Naturschutzverbänden und Waldbesitzenden soll so sowohl ein Beitrag zur Bewältigung der Klima- als auch der Biodiversitätskrise geleistet werden. 

 

Lilafarbende Blüte einer Sand-Silberscharte. Links ein Foto von Katharina Albert.

August

Artenhilfskonzept für die Sand-Silberscharte

Die Sand-Silberscharte ist in Hessen nur noch selten zu finden. Die Landesregierung schützt und fördert deshalb den Erhalt der seltenen Pflanze durch notwendige Anpassungen in ihrem Lebensraum. Aufgrund der systematischen Pflege südhessischer Sandmagerrasen ist mittlerweile ein stetiger Anstieg der Population nachweisbar. Die Sand-Silberscharte wird im Anhang II der FFH-Richtlinie als prioritär geführt.

Im Fachbereich Naturschutz des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) arbeitet Katharina Albert am Artenhilfskonzept.

Pressemitteilung zum ProgrammÖffnet sich in einem neuen Fenster

Durch das landesweite Monitoring zum Vorkommen sowie potenzielle Lebensräume der Sand-Silberscharte wurden Beeinträchtigungen und Gefährdungen festgehalten und spezifische Schutzmaßnahmen für die einzelnen Standorte vorgenommen. An den Naturschutz angepasste Beweidungssysteme konnten beispielsweise die Habitatflächen der Pflanze vergrößern.

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