Geld und Stifte liegen auf Dokumenten

Persönliche Versorgemaßnahmen

Nach Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.

  • Sie können durch bauliche Maßnahmen wesentlich dazu beitragen, Schäden durch Wasser zu verringern.
  • Mit dem Abschluss einer Elementarschadenversicherung sichern Sie sich im Schadensfall auch finanziell ab und verhindern so wirtschaftliche Notlagen.
  • Sie können sich frühzeitig durch eine Unwetter- oder HochwasserApp warnen lassen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Durch richtiges und umsichtiges Verhalten können Sie Schäden reduzieren und verhindern, sich und andere unnötig in Gefahr zu bringen (kein Aufenthalt im Keller oder überschwemmungsgefährdeten Räumen, Abarbeiten Ihres persönlichen Notfallplans etc.).

Zusätzlich haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, durch einfache Maßnahmen und Nachbesserungen Ihrer Immobilie zu schützen.

  • Haustechnik und Elektrizitätsanlagen aus dem Keller heraus auf höhere Ebenen zu verlagern.
  • Teppich- und Holzböden aus gefährdeten Räumen zu entfernen und ggfls. zu fliesen.
  • Wandverkleidung entsprechend wasserresistent zu gestalten (z.B. Fliesen).
  • Holztreppen durch Steintreppen zu ersetzen.
  • Heizöltanks in einem überschwemmungssicheren Bereich zu lagern.
  • keine hochwertigen, wasserempfindlichen oder umweltgefährdenden Materialien im Keller zu lagern.
  • Tür- und Fensteröffnungen sowie Lichtschächte und Kellereingänge durch bauliche Maßnahmen gegen Hochwasser zu sichern (dabei auch auf die Auftriebssicherheit des Gebäudes/der Gebäudeteile zu achten).
  • Kanalanschluss im Haus durch Rückstausicherung bzw. Hebeanlage zu ergänzen.
  • einen Notfall- und Gefahrenabwehrplan zu erstellen.

Die Nichtbeachtung einzelner Empfehlungen kann u.U. zu Versicherungsausschlüssen oder Leistungskürzungen führen.

Eine fundierte Beratung zur baulichen Vorsorge und zum Objektschutz erhalten Sie durch Architekten. Eine Liste aller in Hessen eingetragenen Architekten und Architektinnen finden Sie bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen unter www.akh.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bietet darüber eine Videoreihe zum Thema  Baulicher Bevölkerungsschutz für alle WetterlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Informationen und einen Überblick über die Risiken der Natur und die Möglichkeiten, diese durch Vorsorge, Forschung und dem passenden Versicherungsschutz beherrschbar zu machen, gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Der kostenfreie HochwasserpassÖffnet sich in einem neuen Fenster ist ein Bewertungstool von bestehenden oder geplanten Immobilien.

Die Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung grundsätzlich für jeden Hauseigentümer und Mieter. Überall kann z.B. nach Starkregen Oberflächenwasser zusammen laufen und Überschwemmungen verursachen. Durch Regen aufweichende Hänge verursachen auch oftmals Erdrutsche. Eine normale Wohngebäude- und Hausratversicherung reicht nicht aus, um sich vor den Folgen von Naturgefahren zu schützen. Für Schäden, die z.B. auf heftige Witterungsniederschläge zurückzuführen sind, ist eine Elementarschadenversicherung anzuraten.

Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihre Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung eine Elementarschadenabsicherung beinhaltet. Sie können dies Ihrem Versicherungsschein für die Wohngebäudeversicherung entnehmen. Meist ist explizit von einem Zusatz für Elementarschäden die Rede. Häufig wird auch ein eigener Preis für die Elementarschäden angegeben. Nur in neueren Policen sind die Elementarschäden bereits direkt in die Aufzählung der Risiken bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung aufgenommen.

Die Wohngebäude- und Hausratversicherung mit Elementarschadenversicherungsschutz kann auch noch nachträglich abgeschlossen werden. Sie ist in der Regel nicht als reine Elementarschadenversicherung ohne die weiteren Gefahren der Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) abschließbar. Lehnt die bisherige Wohngebäudeversicherung den Abschluss einer Elementarschadenversicherung ab, sollte man bei anderen Versicherern ein Angebot über eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung einholen.

Die Versicherungsprämie einer Elementarschadenversicherung richtet sich sowohl nach den versicherten Risiken als auch nach der Gebäudesubstanz, der Bauart und der Ausstattung des Gebäudes und sollte beim Versicherer im Einzelfall erfragt werden. Diese können unterschiedlich hoch sein. Jeder Versicherer kalkuliert sein Risiko anders. In manchen Gegenden wie zum Beispiel an großen Flüssen, wo die Hochwassergefahr größer ist, kann die Elementarschadenversicherung deshalb teurer sein. Vergleiche zwischen den verschiedenen Versicherungsunternehmen lohnen sich auf jeden Fall.

Bei wenigen, besonders gefährdeten Einzelobjekten ist eine Elementarschadensversicherung nur mit nachträglich geschaffenen bautechnischen Veränderungen möglich. Es empfiehlt sich, Angebote von mehreren Versicherungen einzuholen. Eine Abschlusspflicht besteht für Versicherer grundsätzlich nicht. Sollte Ihr Objekt trotz Anfragen bei mehreren Versicherern dennoch nicht versicherbar sein, ist es ratsam, die Ablehnungen aufzubewahren, um im Schadensfall eventuell staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

Sind infolge von Elementarereignissen Schäden eingetreten, können Betroffene nur in bestimmten Fällen zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen, die weder aus eigener Kraft noch durch sachlich gebotene Eigenvorsorge beseitigt werden können, beim Kreisausschuss des Landkreises oder Magistrat der kreisfreien Stadt eine Finanzhilfe beantragen. Diese werden jedoch nur für nachweislich nicht versicherbare Schäden gewährt. Maßgebend sind die Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden. Bei der Finanzhilfe handelt es sich um eine staatliche Billigkeitsmaßnahme, die dazu gedacht ist, außergewöhnliche bzw. existenzielle Belastungen zu lindern. Keinesfalls ist sie geeignet, die gebotene Eigenvorsorge zu ersetzen, bzw. sie ist kein Ersatz für eine entsprechende Sachversicherung. Diese Finanzhilfe sorgt somit nicht für eine generelle Entschädigung und deckt allenfalls nur einen Teil der oftmals immensen Schäden ab.

Elementarschäden-RichtlinieÖffnet sich in einem neuen Fenster

Im länderübergreifenden Hochwasserportal für die Bundesrepublik Deutschland können Sie aktuelle Pegelstände einsehen und erhalten Links auf die Angebote zum Hochwasser in den Bundesländern sowie den Nachbarstaaten: www.hochwasserzentralen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Im Hochwasserportal für Hessen können Sie allgemeine Hochwasserinformationen, aktuelle Pegelstände sowie Hochwasservorhersagen einsehen: http://www.hochwasser-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Mit der WarnWetter-AppÖffnet sich in einem neuen Fenster des Deutschen Wetterdienstes (DWD) werden die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes sowie die Öffentlichkeit über aktuelle Warn- und Wettersituationen informiert.

Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-AppÖffnet sich in einem neuen Fenster des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.

KATWARNÖffnet sich in einem neuen Fenster des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme FOKUS informiert über offizielle Warnungen und gibt Handlungsempfehlungen.

Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport stellt die kostenlose App hessenWARNÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung, mit der man sich in und vor Gefahrensituationen und Katastrophen warnen lassen kann. Die App bietet Gefahren- und Katastrophenwarnungen verschiedener Behörden aus einer Hand und ist seit dem 05.11.2019 die neue offizielle „Warn- und Informations-App“ des Landes Hessen. Man erhält auch weiterhin alle Mitteilungen, die man bei KATWARN erhalten hat, da zu den gängigsten Bevölkerungswarnsystemen wie KATWARN oder NINA eine Schnittstelle in hessenWARN besteht.

Unternehmen sollten sich auf verschiedenen Ebenen mit dem Risiko von Hochwasser- und Starkregenereignissen beschäftigen. Zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten beraten die zuständigen Wasserbehörden und die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer beraten.

Gefährdungsanalyse

Ob ein Unternehmen mit seinem Betriebsgelände von einem Hochwasser oder einem Starkregenereignis potenziell betroffen ist, kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen, wie beispielsweise der räumlichen Nähe zum Fluss oder Bach, der Geländetopographie (z.B. am Hang oder im Tal gelegen), der Art der Bebauung und Versiegelung der Flächen im Umfeld oder der Dimension und dem baulichen Zustand der Kanalisation. Für jedes Unternehmen ist es von großer Bedeutung, Kenntnis über die Gefährdungslage zu haben.

Analyse organisatorischer und baulicher Vorsorgemaßnahmen und Abschätzung der Schadenspotenziale

Unternehmen ist anzuraten zu prüfen, welche technischen Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind. In diesem Rahmen kann festgestellt werden, ob z. B. weitere bauliche Maßnahmen (beispielsweise zur Erhöhung einzelner Anlagen) angezeigt sind. Dabei können auch potenzielle Schadenseintritte im Betrieb abgeschätzt werden, um weitere entsprechende (bauliche, technische oder andere) Schutzmaßnahmen zu planen und einzuleiten. Dazu gehört z.B. auch das Wissen, welche Eintritts- und Austrittspfade das Hochwasser im Betriebsgelände nimmt, um adäquate Hochwasserschutzmaßnahmen zu treffen. Dabei spielen auch Faktoren wie Eintrittswahrscheinlichkeit, Eintrittsvorwarnzeit, Fließgeschwindigkeit sowie weitere Kriterien eine Rolle. Schadenspotenziale können z. B. Gebäudeschäden, Schäden an der Betriebseinrichtung, Schäden an Waren, Lager, Produkten und besonders die Unterbrechung des Betriebs etc. sein. Vor diesem Hintergrund und auf der Basis der Gefährdungsanalyse kann entschieden werden, ob es sinnvoll ist, einen konkreten Notfallplan für den Betrieb zu erstellen.

Erstellung eines Notfallplans

In einem Notfallplan werden alle Maßnahmen zur Vorsorge, aber auch Handlungshilfen für den Ernstfall gebündelt. Folgende Planungsphasen sind denkbar, wie z.B. Vorbereitung auf ein mögliches Ereignis und regelmäßige Notfallübungen, der Zeitraum unmittelbar vor einem Ereignis, der Zeitraum während eines Ereignisses, nach einem Ereignis, die Nachsorge und Wiederaufnahme des Betriebes und die regelmäßige Überprüfung des Notfallplans.

Versicherungen

Das Unternehmen muss entscheiden, welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen er treffen will. Im Anschluss ist zu entscheiden, gegen welche Gefahren das Unternehmen versichert werden soll. Für Unternehmen gibt es spezielle Möglichkeiten, um Schäden an Betriebseinrichtungen und Waren oder Betriebsunterbrechungen zu versichern.

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