Batterien in einer Kiste

Elektrogeräte und Batterien

Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten zahlreiche wertvolle Bestandteile wie Stahlblech, Kupfer und verschiedene Edelmetalle, aber auch potentiell umweltschädliche Bestandteile, wie Blei, Cadmium, PCB-haltige Kondensatoren oder mit Flammschutzmitteln behandelte Teile. Durch sachgerechtes Recycling können wertvolle Rohstoffe zurück gewonnen werden. Andererseits können von den Altgeräten bei unsachgemäßer Behandlung erhebliche Umweltschäden ausgehen.

Daher dürfen seit dem 24. März 2006 gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte nach den Regelungen des Elektro- und ElektronikgerätegesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (ElektroG) nicht mehr über die Mülltonne entsorgt werden.

Betroffen von den Regelungen sind alleGeräte, die mit elektrischem Strom betrieben werden. Darunter fallen große Geräte wie Waschmaschinen, Elektrorasenmäher, Kühlgeräte, Fernseher oder Computer, aber auch kleinere Geräte wie z.B. Toaster, elektrische Zahnbürsten, elektrisches Spielzeug oder Handys. Auch Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren zählen zu den Elektrogeräten und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Stattdessen werden diese Abfälle getrennt gesammelt. In Hessen steht dafür ein Netz von über 180 Sammelstellen in den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten bereit, bei denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos abgeben können. Viele Kommunen bieten darüber hinaus auch einen Abholservice an. Die Kommunen stellen die Altgeräte für die Hersteller zur Abholung bereit. Die Hersteller sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Abholung sowie und die umweltgerechte Behandlung und Verwertung der Altgeräte zu organisieren und zu finanzieren.

Seit dem 25.07.2016 gilt darüber hinaus die Rücknahmepflicht für den Handel, so dass die Endverbraucher Altgeräte auch in den meisten Geschäften, die Elektrogeräte verkaufen, zurückgeben können. Auch der Onlinehandel muss die Rücknahme organisieren. Gesetzlich zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind alle größeren Händler, die auf mehr als 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand- und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone müssen immer kostenlos zurückgegeben werden können. Kleinere Händler, die nicht unter die Pflicht fallen, können Elektro-Altgeräte freiwillig zurücknehmen.

Hersteller von Elektrogeräten können freiwillig eigene Rücknahmestellen einrichten. Andere Sammler haben nicht die Berechtigung, Elektroschrott einzusammeln.

Batterien

Gebrauchte Batterien gehören nicht in die Mülltonne. Das Batteriegesetz (BattG) richtet sich an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern. Weitere Ziele sind die Steigerung der Sammelmenge und die Sicherstellung der Entsorgung alter Batterien in der Produktverantwortung der Batteriehersteller und des Handels. Dadurch sollen die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Die Hersteller sind verpflichtet, die Altbatterien zurückzunehmen. Sie können sich dem Gemeinsamen RücknahmesystemÖffnet sich in einem neuen Fenster (GRS) anschließen oder ein herstellereigenes Rücknahmesystem einrichten. Als Sammelziele gelten laut Gesetz, dass das GRS und die herstellereigenen Rücknahmesysteme seit 2016 45 Prozent erreichen müssen und dauerhaft sicherzustellen haben. Endverbraucher dürfen Batterien nicht in den Hausmüll werfen, sondern müssen sie an eine getrennte Sammlung übergeben. Flächendeckend und bundesweit stehen an mehr als 170.000 Rücknahmestellen die grünen Sammelboxen, 140.000 davon allein im Handel.

Batteriegesetz-Melderegister

Jeder Hersteller von Batterien ist verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen der Batterien dies gegenüber dem Umweltbundesamt Öffnet sich in einem neuen Fenster(UBA) unter Angabe von festgelegten Daten anzuzeigen. Dies erfolgt in elektronischer Form über das zentrale MelderegisterÖffnet sich in einem neuen Fenster des UBA. Seit dem 01.03.2010 stellt das Inverkehrbringen von Batterien ohne vorherige Anzeige der Marktteilnahme im Batteriegesetz-Melderegister eine Ordnungswidrigkeit dar.

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