Zwei schwarze Mülltonnen

Abfallwirtschaft

Abfall vermeiden - verwerten - beseitigen: Nach diesem Grundsatz, der sogenannten Abfallhierarchie, wird heute in Deutschland mit Abfällen verfahren. Während es früher schlicht darum ging, Abfälle zu beseitigen, hat man inzwischen erkannt, dass Abfälle wertvolle Rohstoffe sind, die effektiv genutzt werden können, um natürliche Ressourcen zu schonen. Abfall vermeiden heißt, weniger Rohstoffe zu verbrauchen und Umweltbelastungen zu verringern. Abfall verwerten bedeutet, dass Rohstoffe und Energie in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden.

Die deutsche Abfallwirtschaft ruht auf fünf wesentlichen Säulen:

  1. „Vermeidung“:
    Produktion und Konsum sollen möglichst so gestaltet werden, dass Abfälle gar nicht erst entstehen.
     
  2. „Vorbereitung zur Wiederverwendung“:
    Zu Abfall gewordene Erzeugnisse sollen durch wenig materialintensive Verwertungsverfahren wie Prüfung, Reinigung oder Reparatur – ohne weitere Vorbehandlung – dem ursprünglichen Zweck wieder zugeführt werden.
     
  3. „Recycling“:
    Im Unterschied zur „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ finden beim „Recycling“ auch intensivere Verwertungsmaßnahmen Einsatz. Die gewonnenen Erzeugnisse können dann zum ursprünglichen Zweck oder auch für andere Zwecke genutzt werden. Das „Recycling“ gilt daher als zweitbeste Verwertungsoption und ist abzugrenzen von
     
  4. „sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung“:
    Hierunter fallen die energetische Verwertung, Verwertung in Tagebauen oder im Rahmen sonstiger Abgrabungen sowie auch Verwertung als untertägiger Versatz.
     
  5. „Beseitigung“:
    Damit jene Abfälle, die weder vermieden noch verwertet werden können, nicht die Umwelt belasten, sind hohe technische und organisatorische Anforderungen an die Beseitigung dieser „Restabfälle“ zu stellen, damit sie dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft ausgeschlossen sind.

Die Abfallwirtschaft umfasst die Gesamtheit aller Tätigkeiten und Aufgaben, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten und Beseitigen von Abfällen zusammenhängen. Hessen verfügt in diesen Bereichen über umfassende Kompetenzen. Laut einer Studie der Aktionslinie Hessen-Umwelttech des Hessischen Wirtschaftsministeriums sind 37 Prozent der rund 2.400 hessischen Umwelttechnologieunternehmen in der Abfallwirtschaft tätig. Damit ist dies das zweitwichtigste Umwelttechnologiesegment in Hessen nach dem Bereich Wasser/Abwasser.

Gesetzliche Regelungen

Im Abfallrecht spielt eine Vielzahl von Gesetzesregelungen eine Rolle. Wichtigste gesetzliche Regelung ist das KreislaufwirtschaftsgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (KrWG). Mit dem Gesetz wird die EU-AbfallrahmenrichtlinieÖffnet sich in einem neuen Fenster (EG-Richtlinie 2008/98/EG) in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Gemeinsam mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum KreislaufwirtschaftsgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (HAkrWG)bildet es die Grundlage derKreislaufwirtschaft in Hessen.

Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird der hohe deutsche Umwelt- und Entsorgungsstandard weiter fortentwickelt. Auf Grundlage einer neuen 5-stufigen Abfallhierarchie werden die Pflichten für die Abfallbesitzer hin zu einer konsequenten Kreislaufwirtschaft orientiert. Vorrang hat nunmehr die aus Sicht des Umweltschutzes beste Entsorgungsoption. Dabei wird dem Recycling eine größere Bedeutung beigemessen als der energetischen Verwertung. Durch eine flexible Ausgestaltung, die auch wirtschaftliche und soziale Anliegen berücksichtigt, kann dem Anliegen maximaler Energie- und Ressourceneffizienz jetzt deutlich besser Rechnung getragen werden als im bisher geltenden Recht.

Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Damit liegt Deutschland über der durch die EU vorgegebenen Recycling-Quote. Nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes müssen ab dem Jahr 2015 flächendeckend Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle getrennt gesammelt werden. Die Getrenntsammlungspflicht steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit.

DasKreislaufwirtschaftsgesetz schafft überdies die Rechtsgrundlage für die Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne“. Danach sollen Haushalte künftig Verpackungen und sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, also beispielsweise aus Kunststoff oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen können. Die fachlichen Grundlagen für die Einführung einer Wertstofftonne werden derzeit erarbeitet.

Informationen des RP Darmstadt zum Thema AbfallÖffnet sich in einem neuen Fenster

Informationen des RP Gießen zum Thema AbfallÖffnet sich in einem neuen Fenster

Informationen des RP Kassel zum Thema AbfallÖffnet sich in einem neuen Fenster

Hiermit wird die Annahme des Abfallwirtschaftsplans Hessen vom 09. September 2021 bekannt gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie andere erforderliche Beteiligungsverfahren wurden durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden angemessen berücksichtigt. Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung wurden beachtet. Die Hessische Landesregierung hat den Abfallwirtschaftsplan Hessen 2021 mit dem 83. Umlaufbeschluss des Kabinetts vom 05. Oktober 2021 zur Kenntnis genommen und der öffentlichen Bekanntmachung der Annahme des Plans zugestimmt.

Der Abfallwirtschaftsplan 2021 stellt für Siedlungsabfälle und Industrielle Abfälle die

  • Ziele der Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
  • aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung,
  • für die Abfallbeseitigung erforderlichen Anlagenkapazitäten sowie
  • wichtigsten Verwertungsanlagen

dar.

Ein übergeordnetes Ziel stellt die Vermeidung von Abfällen dar – sowohl bei der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung als auch bei der Produktion, dem Handel und dem Konsum. Durch Vermeidung von Abfall entlang der Wertschöpfungskette und während der Nutzungsphase sowie schließlich bei der Entsorgung von zu Abfall gewordenen Produkten lassen sich Ressourcen sparen und somit aktiver Klimaschutz betreiben.

Der Abfallwirtschaftsplan hebt ebenso die Bedeutung einer hochwertigen Verwertung für die nicht vermeidbaren Abfälle hervor, insbesondere für mineralische Abfälle, deren Recyclinganteil zu steigern ist. Als Massenabfallstrom ist eine möglichst lange Kreislaufführung von großer Bedeutung, auch zur Schonung von Deponiekapazitäten in Hessen. Die Vorbehalte gegenüber Recyclingmaterialien sollen deshalb weiter abgebaut werden. Nicht nur Recycling-Baustoffe, sondern auch Sekundärrohstoffe in Form von rezyklierten Kunststoffen oder Papiererzeugnissen können den Weg zu einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft beschleunigen.

Ein eigenes Kapitel wird der Entsorgungssituation der mineralischen Abfälle gewidmet. Insbesondere werden Mengen und Mengenentwicklungen der Abfälle zur Beseitigung dargestellt, für die keine Verwertungsoption in Frage kommt. Gleichwohl ist auch für diese Abfälle die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Als Ort einer sicheren und kontrollierten Ablagerung leisten die hessischen Deponien einen wertvollen Dienst für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in Hessen. Auch die nach Region und Deponieklassen 0-II differenzierten Abschätzungen zum zukünftigen Aufkommen von Beseitigungsmengen sollen die Dringlichkeit der Schaffung von letztlich noch notwendigen Deponiekapazitäten unterstreichen.

Es besteht die Möglichkeit der persönlichen Einsichtnahme. Um Terminvereinbarung wird gebeten.