Windenergie

Lärm von Windenergieanlagen

Windenergieanlagen sind wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor gesundheitsschädlichem Lärm hohe Anforderungen gestellt.

Das Land Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 möglichst 100 Prozent des Energieverbrauchs für Strom und Wärme aus regenerativen Energien zu decken. Als Teil der erneuerbaren Energien sind Windenergieanlagen mit ihrem großen Potential ein wichtiger Baustein der Klimaschutzstrategie des Landes. Derzeit gibt es in Hessen ca. 1100 Windenergieanlagen.

Für Windenergieanlagen die mehr als 50 Meter hoch sind, ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Diese muss in Hessen bei den Regierungspräsidien beantragt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor gesundheitsschädlichem Lärm hohe Anforderungen gestellt. Der Betreiber muss nachweisen, dass die von ihm geplanten Windenergieanlagen die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)Öffnet sich in einem neuen Fenster einhalten. Berücksichtigt wird dabei auch die Vorbelastung durch andere technische Anlagen oder Betriebe. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte wird in der Regel durch einen ausreichend großen Abstand gewährleistet. Aber auch durch eine schalloptimierte Betriebsweise kann die Einhaltung der Immissionsrichtwerte sichergestellt werden.

An Windenergieanlagen entstehen Geräusche vor allem durch die Drehung der Rotorblätter und die Interaktion von Rotorblättern und Turm (aerodynamische Geräusche). Hinzu kommen Geräusche von mechanischen Komponenten wie Getriebe, Generator, Lüfter und Hilfsantriebe. Die aerodynamischen Geräusche sind dabei dominant. Die Leistung, aber auch gleichzeitig die Geräuschemissionen, nehmen mit der Windgeschwindigkeit bis zur Erreichung der Nennleistung zu. Moderne Anlagen haben bei Nennleistung einen Schallleistungspegel von 103 bis 107 dB(A).

Überwachung von Windenergieanlagen in Hessen

Eine Grundlage für die Genehmigung durch die Behörden ist die Prognose der zu erwartenden Geräuschbelastung auf die Umgebung mit dem Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte. Die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in Hessen wenden dafür seit 2017 das sogenannte Interimsverfahren des DIN/VDI-Normenausschusses Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) an, das von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) veröffentlicht wurde. Im Rahmen der regelmäßigen Überwachungen werden die in den Genehmigungen festgelegten Immissionswerte bzw. Schallleistungspegel überprüft. Damit soll auch sichergestellt werden, dass alle Windenergieanlagen nach dem seit 2017 gültigen Prognoseverfahren überprüft wurden. Anlagen, bei denen aktuelle Beschwerden vorliegen oder Anträge auf Überprüfung vorliegen, haben dabei Vorrang. Die Überprüfung aller genehmigten Anlagen in Hessen soll spätestens 31. Juli 2022 abgeschlossen sein.

Windenergie und Infraschall

Bei der Beurteilung von Infraschall werden die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wahrnehmungsschwelle als Bezugsgröße genommen. Da die Wahrnehmungsschwelle des Menschen deutlich höher liegt als die in Messreihen ermittelten Immissionswerte in der Umgebung von Windenergieanlagen, ist eine Gesundheitsgefährdung nach den derzeitigen Erkenntnissen der Wissenschaft auszuschließen.

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