Blick in einen sonnendurchfluteten Wald beim Forstamt Hofbieber

Staatswald

Hessens Staatswälder werden durch den Landesbetrieb HessenForst nachhaltig bewirtschaftet. Die Artenvielfalt und der Klimaschutz haben hier Vorrang. HessenForst kümmert sich darüber hinaus um rund 350.000 Hektar Körperschafts-, Gemeinschafts- und sonstige Privatwälder.

Der Staatswald umfasst  rund 344.150 Hektar (Betriebsfläche Stand 01.01.2018). Davon sind rund 341.516 Hektar landeseigener Wald im Sinne des Hessischen Waldgesetzes (Nachhaltigkeitsbericht Hessen-Forst 2016). Hierin enthalten sind auch die Flächen des Nationalparks Kellerwald-Edersee. Hessen-Forst verwaltet daneben auch landwirtschaftlichen Grundbesitz, andere Flächen, die nicht Wald sind (z.B. Naturschutzflächen, Unland, Gewässer) und einen umfangreichen Gebäudebestand.

Der Staatswald in Hessen ist gekennzeichnet durch in den letzten Jahrzehnten gestiegene Laubholzanteile, eine deutliche Zunahme der Baumartenvielfalt und ein durchschnittlich hohes Baumalter. Heute wachsen auf circa 57 Prozent der Staatswaldfläche Laubbäume. Der Staatswald erfüllt auf insgesamt 160.000 Hektar Fläche und damit auf der Hälfte der Baumbestandsfläche besondere Naturschutzfunktionen.

Naturschutzleitlinie

Am 30. Juni 2022 haben Umweltministerin Priska Hinz sowie Stefan Nowack, Abteilungsleiter Waldentwicklung und Umwelt bei HessenForst, die neue Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald vorgestellt. Die Naturschutzleitlinie regelt die Bewirtschaftung des Staatswaldes. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Hessen-Forst verpflichten sich außerdem mit einem Naturschutzkodex, die Wirkungen von Maßnahmen auf den Naturschutz immer im Blick zu haben. Die vier Kernelemente der Naturschutzleitlinie lauten:

  1. Mehr Habitatbäumen als Schlüssel der Artenvielfalt: Ein Kernstück der neuen Naturschutzleitlinie ist die Erhöhung der Anzahl an Habitatbäumen von bisher drei auf durchschnittlich zehn Bäume pro Hektar in Laubbaumbeständen über 100 Jahre. In Natura 2000-Schutzgebieten (Netz von Schutzgebieten innerhalb der EU) werden es sogar 15 Bäume pro Hektar. Habitatbäume sind in der Regel ältere Bäume, die besondere ökologische Merkmale, sogenannte Mikrohabitate, besitzen. Abblätternde Rinde wird als Wochenstube der Mopsfledermaus genutzt, Hirschkäfer siedeln sich in Totholz an und Baumhöhlen unterschiedlicher Größe bieten Platz etwa für Raufußkauz, Siebenschläfer oder Hohltaube.
     
  2. Schutz seltener Tiere stärken: Darunter sind Vogelarten und Waldfledermäuse, die besonders hohe Ansprüche an die Höhlen- und Nischenausstattung des Waldes stellen. Auch an dieser Stelle wird der Artenschutz in der neuen Naturschutzleitlinie gestärkt. Dazu gehören die Sicherung der Brut- und Setzzeit durch verkürzte Holzerntezeiträume oder auch die Ausweitung von Horstschutzzonen für Großvögel wie den Schwarzstorch.
     
  3. Wasserrückhalt für den Wald der Zukunft: Vor dem Hintergrund der Klimakrise wird für die Zukunftswälder die Verfügbarkeit von Wasser entscheidend sein. Viele Maßnahmen zielen darauf ab, Wasser im Wald möglichst lange zurückzuhalten: Feuchtwälder und insbesondere Waldmoore sind wichtige Kohlenstoffsenken und sollen revitalisiert werden. Besonderen Schutz erfahren als hochsensible Lebensräume Quellen, für die der Landesbetrieb HessenForst eine besondere Verantwortung übernimmt. Die Anlage und der Erhalt von Tümpeln und wasserführenden Gräben unterstützt Amphibien wie Feuersalamander und Gelbbauchunke.
     
  4. Lokale Naturschutzkonzepte: Lokale Naturschutzkonzepte für die Forstämter, die alle zehn Jahre erarbeitet werden, bilden eine wichtige Säule für den künftigen Waldnaturschutz. In diesen Konzepten werden für jedes Forstamt ausgehend von einer Analyse der Arten, Lebensräume und Schutzgüter im Staatswald Handlungsfelder und Naturschutzmaßnahmen ausgearbeitet. Damit kann auf die unterschiedlichen Naturausstattungen und Schutzbedarfe in den verschiedenen Forstämtern konkret eingegangen werden.

Naturwälder

10 Prozent der hessischen Staatswaldfläche sind Naturwälder. Die Natur kann sich hier frei entfalten.

Hessen ist mit rund 895.000 Hektar das Bundesland mit dem höchsten Waldanteil. Die Landesregierung hatte sich verpflichtet zehn Prozent der Staatswaldfläche als Naturwaldflächen auszuweisen und damit die Anforderungen der nationalen und Hessischen Biodiversitätsstrategie zu erfüllen. Seit April 2019 ist dieses Ziel erreicht und 31.900 Hektar für die freie Entfaltung der Natur vorgesehen. Naturwälder, die über 100 Hektar groß sind, werden dauerhaft für den Naturschutz gesichert. Für die Ausweisung als Naturschutzgebiet haben Anfang 2021 die ersten Verfahren begonnen.

Die Erweiterung der Naturwälder im Staatswald führt dazu, dass über ganz Hessen verteilt die Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten vergrößert und gesichert werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. In Naturwäldern können Bäume in Ruhe altern, in ihren Baumhöhlen finden viele Tiere wie Schwarzspecht und die Bechsteinfledermaus Unterschlupf. Umgefallene und abgestorbene Bäume bleiben liegen und werden von Insekten bewohnt. Ebenso bieten Naturwälder Rückzugsräume für Wildkatzen und Luchse.

Im Reinhardswald, der Kühkopf-Knoblochsaue und dem Wispertaunus sind die Naturwaldflächen über 1.000 Hektar groß. Weitere große Naturwaldflächen wie zum Beispiel im Kammerforst, im Vogelsberg, am Grünen Band bei Wanfried oder am Landecker Berg haben das Biotopverbundnetz erweitert. Das ist wichtig für die Wanderung von Tierarten und die Weiterverbreitung von bedeutenden Pflanzenarten.

Landesbetrieb HessenForst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die nachhaltige Waldpflege und damit um die Erhaltung der Wälder als unverzichtbare Lebensgrundlage aller Menschen.

Der Landesbetrieb mit der Landesbetriebszentrale in Kassel und seinen 390 Revierförstereien in 39 Forstämtern ist hessenweit präsent. Dienststellenübergreifend wird der Landesbetrieb von HessenForst Technik und der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt unterstützt. Die nachhaltige Waldpflege ist eine Aufgabe, zu deren Erfüllung umfangreiches Wissen, aber auch erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sind, die der Landesbetrieb aus einer ökonomischen und ökologischen Bewirtschaftung des Waldes schöpft. Dies geschieht durch eine nachhaltige Forstwirtschaft.

Die Aufgaben des Landesbetriebs HessenForst sind in § 27 HWaldG geregelt. Der Landesbetrieb HessenForst nimmt die Rechte und Pflichten des Landes als Waldeigentümer wahr, erbringt forstbetriebliche und -technische Dienstleistungen für den Körperschafts- und Privatwald, beteiligt sich an der forstwissenschaftlichen Forschung und nimmt am wissenschaftlichen Austausch teil, betreibt Waldpädagogik und unterstützt die Forstbehörden, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen können.

Dem Landesbetrieb sind insbesondere folgende Aufgaben übertragen:

  1. die Bewirtschaftung des Staatswaldes und der ihm übertragenen Liegenschaften des Landes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlverpflichtung,
  2. die forsttechnische Leitung und der forsttechnische Betrieb für den Körperschaftswald nach Maßgabe des § 19 HWaldG
  3. die allgemeine und besondere Förderung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach Maßgabe des § 22 HWaldG Abs. 1,
  4. die Mitwirkung bei der finanziellen Förderung des Körperschafts- und Privatwaldes nach Europa-, Bundes und Landesrecht,
  5. die Erstellung der Betriebspläne für den Staatswald und den staatlich betreuten Körperschaftswald oder im Privatwald aufgrund vertraglicher Vereinbarung,
  6. die Vornahme von waldökologischen, waldwachstums- und standortkundlichen Untersuchungen, sowie von Waldschutzuntersuchungen und -beratungen, die Erhaltung forstlicher Genressourcen, die forstliche Landespflege und Umweltkontrolle sowie die Erstellung forstfachlicher Gutachten,
  7. die fachliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Waldpädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung sowie die Tätigkeiten, die der Schutz- und Erholungsfunktion dienen,
  8. die Verwaltung des forstfiskalischen Vermögens,
  9. die Erhebung, Verwaltung und Vernetzung von Naturschutzdaten und die Wahrnehmung von Aufgaben als Fachdienststelle des Naturschutzes,
  10. die Einrichtung, Organisation und der Betrieb der Forstämter und der Revierförstereien in den staatlichen Forstamtsbezirken sowie des Nationalparkamtes.

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