Jagd

Jägerprüfung und Jagdschein

Wer in Hessen zur Jagd gehen will muss mindestens 16 Jahre alt sein und braucht einen deutschen Jagdschein.

Jägerprüfung

Die Jägerprüfung kann in allen Bundesländern abgelegt werden. In Hessen ist für die Anmeldung zur Jägerprüfung die Teilnahme an einem jagdlichen Ausbildungslehrgang notwendig. Dort werden Wissen zur Wildbiologie, zum Jagdbetrieb, zum Umgang mit Waffen, zur Fleischhygiene sowie zu allen bei der Jagd berührten Rechtsbereichen wie z.B. Jagdrecht, Waldgesetz, Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz und Seuchenschutz vermittelt und das jagdliche Schießen auf Schießständen in praktischen Unterweisungen gelernt.

Die anschließende Jägerprüfung wird vor einem staatlich berufenen Jägerprüfungsausschuss gemäß der Jägerprüfungsordnung (siehe Download) abgelegt und besteht aus 3 Teilprüfungen:

  • schriftliche Prüfung
  • mündlich-praktische Prüfung
  • Schießprüfung

Jagd- und Falknerschein

Die Jagdscheinerteilung erfolgt durch die an die für den Wohnort zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Hierfür werden benötigt:

  1. Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung (nur bei Ersterteilung)
  2. Passbild
  3. Bescheinigung einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten Zeitraum der beantragten Jagdscheingültigkeit
  4. Zahlung der Verwaltungsgebühr / Jagdabgabe

Bei der Dauer der Gültigkeit des Jagdscheines kann unter folgenden Varianten gewählt werden:

 

 

Verwaltungsgebühr €

Jagdabgabe €

Summe €

Jahresjagdschein

40,00

40,00

80,00

Dreijahres-jagdschein

95,00

95,00

190,00

Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein

15,00

15,00

30,00

Jugendjagdschein

18,00

18,00

36,00

Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Jahresjagd verbunden

18,00

18,00

36,00

Falkner-Dreijahres-jagdschein, soweit nicht mit dem Dreijahres-jagdschein verbunden

45,00

45,00

90,00

Zweitausfertigung eines Jagdscheins

18,00

-

18,00

 

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