Glasflaschen in einem Labor. Eine Flasche ist mit blauer Flüssigkeit gefüllt

Tierarzneimittelüberwachung

Tierarzneimittel sind wichtig für die Behandlung von erkrankten Tieren. Ihr Einsatz dient in erster Linie der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Bevor Tierarzneimittel eingesetzt werden können, müssen sie auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft sein.

Tierarzneimittelüberwachung

Die Tierarzneimittelüberwachung ist ein wichtiger Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Das Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind. Die Überwachungstätigkeit schließt dabei die Herstellung, den Handel, die Anwendung und die Abgabe von Tierarzneimitteln mit ein. An den Handel und insbesondere an die Herstellung von Arzneimitteln werden hohe Qualitätsansprüche gestellt.

Die Einhaltung der betreffenden rechtlichen Vorgaben durch pharmazeutische Unternehmen wird regelmäßig überprüft. Das tierärztliche Dispensierrecht mit der Möglichkeit zur Abgabe von Arzneimitteln weist dem Tierarzt eine besondere Rolle im Rahmen des Verkehrs mit Tierarzneimitteln zu. Daher ist die regelmäßige, risikoorientierte Überprüfung tierärztlicher Hausapotheken eine zentrale Aufgabe der Tierarzneimittelüberwachung. In diesem Zusammenhang wird auch der Bezug und Verbleib von Betäubungsmitteln überprüft. Ähnliche Kontrollen erfolgen auch in Tierheilpraxen.

Der verantwortungsbewusste Umgang mit Tierarzneimitteln in der Tierhaltung, insbesondere mit Antibiotika, ist Voraussetzung für die Gewinnung rückstandsfreier Lebensmittel und die Vermeidung bakterieller Resistenzen. Daher werden landwirtschaftliche Nutztierhaltungen regelmäßig überprüft und die Betriebsinhaber über rechtliche und fachliche Belange informiert.

Bei der Überprüfung landwirtschaftlicher Betriebe wird zudem der Nationale Rückstandskontrollplan umgesetzt. Dabei handelt es sich um ein EU-weites Probenentnahmesystem, das die Anwendung verbotener Substanzen (z.B. Masthilfsmittel) aufdecken soll. Zu diesem Zweck werden Blut-, Urin-, Milch- und Haarproben entnommen und im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor analysiert.

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