Eine Kuh auf einer Weide

Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE)

Bei der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) handelt es sich um eine Rinderkrankheit, die mit zentralnervösen Störungen einhergeht und immer tödlich endet. Die deutsche Übersetzung (schwammartige Hirnkrankheit des Rindes) veranschaulicht die Auswirkungen auf das Gehirn der erkrankten Tiere.

Krankheitssymptome

Die wichtigsten Krankheitserscheinungen beim Rind sind:

  • Verhaltensänderungen, wie Nervosität, Ängstlichkeit und Schreckhaftigkeit,
  • Bewegungsstörungen und Koordinationsschwierigkeiten, im Endstadium Festliegen
  • Sensibilitätsstörungen, wie Überempfindlichkeit auf Berührung, Lärm und Licht.

BSE gehört, wie auch Scrapie (Traberkrankheit von Schaf und Ziege), zur Gruppe der "transmissiblen spongiformen Enzephalopathien" und ist damit eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits Anzeichen, die diese Krankheit befürchten lassen, müssen unverzüglich bei der zuständigen Veterinärbehörde angezeigt werden.

Verbreitung

Am 24. November 2000 wurde BSE erstmals bei einem in Deutschland geborenen Rind bestätigt. Bis 2009 wurden in Deutschland 413 Fälle von BSE bestätigt. 2014 wurden nach 5 Jahren Pause die BSE-Erkrankung bei 2 weiteren Rindern nachgewiesen. Bisher ist in Deutschland noch kein BSE-Fall bei einem Rind aufgetreten, das nach 2001 geboren wurde. Von 2001 bis einschließlich Juli 2015 wurden in Deutschland 23.399.644 Rinder auf BSE untersucht. Insgesamt wurden 415 Fälle von BSE amtlich festgestellt.

BSE-Schnelltests

Ab dem 1. Januar 2001 wurde in der EU die Verpflichtung eingeführt, alle über 30 Monate alten, für den menschlichen Verzehr geschlachteten Rinder mit BSE-Schnelltests zu untersuchen. Als Folge des deutlichen Rückgangs der BSE-Fälle in der EU und dem grundsätzlichen Ausbleiben von Fällen bei Rindern, die nach der Implementierung des Verfütterungsverbotes von tierischem Eiweiß an lebensmittelliefernde Tiere geboren waren, wurde im April 2015 die Testpflicht für gesund geschlachtete Rinder auf die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) auf diejenigen Tiere beschränkt, die aus einem Mitgliedsstaat (Bulgarien, Kroatien, Rumänien) oder Drittländer stammen , die nicht im Anhang des Durchführungsbeschlusses 2011/358/EU gelistet sind. Für diese Tiere gilt eine Testaltersgrenze von 30 Monaten.

Die übrigen Bekämpfungsmaßnahmen wie die Entfernung und unschädliche Beseitigung der spezifizierten Risikomaterialien, die Einhaltung der Verfütterungsverbote, die BSE-Untersuchung von verendeten sowie aus besonderem Anlass geschlachteten Rindern über 48 Monate und die Untersuchung von BSE-Verdachtsfällen werden auch weiterhin durchgeführt.

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