Bach

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Unterstützung auf dem Weg zu naturnahen Gewässern

Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ erfolgreich angelaufen.

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„Mit unserem Programm 100 Wilde Bäche unterstützen wir 148 hessische Kommunen gezielt bei ihren Renaturierungsprojekten. Die 100 ausgewählten Bäche verteilen sich auf alle hessischen Landkreise. Ich freue mich, dass die ersten Projekte in diesem Jahr erfolgreich angelaufen sind“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. Im Sommer wurden die ersten beiden Förderbescheide an die Gemeinden Rasdorf und Eschenburg übergeben und auch die erste Baumaßnahme an der Dietzhölze in Eschenburg konnte Anfang Oktober begonnen werden. Im nächsten Jahr sollen die Vorarbeiten weitergeführt und weitere Förderanträge eingereicht werden.

Jede teilnehmende Kommune erhält ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Unterstützungsprogramm. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) übernimmt diese Dienstleistung im Auftrag des Landes. Die HLG bietet Unterstützung bei der Projektsteuerung und -planung bis zur organisatorischen Abwicklung der Maßnahmen vom Förderantrag bis zur Bauabnahme. Seit dem Start des Programms im März 2020 konnte dies bereits in 94 Vereinbarungen zwischen der HLG und teilnehmenden Kommunen konkretisiert werden. Das Land stellt den Kommunen finanzielle Hilfen zur Verfügung. Bis zu 95 Prozent der Maßnahmenkosten werden durch das Land übernommen.

Mit dem Programm werden naturnahe Lebensräume im und am Bach geschaffen und die biologische Vielfalt gestärkt. Die Vernetzung zwischen den einzelnen Lebensräumen wird mit durchgängig gestalteten Gewässern wiederhergestellt und ermöglicht so zum Beispiel der Bachforelle die Wanderung zu ihren Laichplätzen. Gleichermaßen profitiert auch die Bevölkerung vor Ort durch einen höheren Erholungswert der wilden Bäche und einen besseren Schutz gegen Hochwasser. Die Renaturierung geben den Bächen wieder mehr Raum, sodass Überschwemmungen weniger Schaden verursachen. Das Programm soll bis Ende 2023 die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie voranbringen. Diese gibt vor, dass alle Gewässer bis Ende 2027 den guten ökologischen Zustand erreicht haben müssen.

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