Ein Holzklapptisch mit drei Stühlen steht im Außenbereich einer Gastronomie

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Land stärkt Gastronomie im ländlichen Raum mit 10 Mio. Euro

„In ganz Hessen haben in den letzten Wochen zahlreiche Gaststätten im ländlichen Raum eine Förderzusage des Landes für Investitionen in ihren Betrieben erhalten“, sagte Hessens Umweltministerin Priska Hinz, die auch für Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen zuständig ist.

Insgesamt konnten in den letzten Wochen 47 Bewilligungen ausgesprochen werden mit einem Gesamtbetrag von über 1,7 Millionen Euro. Mit dem Betrag werden Investitionen in Höhe von insgesamt 4,6 Millionen Euro gefördert. Für das Sonderprogramm gegen das Gaststättensterben im ländlichen Raum hat die Landesregierung insgesamt rund zehn Millionen Euro bereitgestellt.

„Von unserem Sonderprogramm profitieren natürlich die Unternehmen mit ihren Beschäftigten sowie in vielen Fällen auch das lokale Handwerk, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, denn das Gastronomieangebot in unseren Dörfern erfüllt eine wichtige soziale Funktion. In Gaststätten treffen sich Freunde, Verwandte sowie Vereine, sie locken Einheimische ebenso wie Reisende. Lockdown und geringe Besucherzahlen haben ihnen schwer zugesetzt. Mit den Investitionen, die sie nun mit unserer Hilfe tätigen, machen sie sich fit für die Zukunft“, sagte Hinz.

Die geförderten Betriebe verteilen sich über ganz Hessen, gefördert wird alles, was den Erhalt des Betriebes sichert. Das umfasst sowohl Investitionen in den Bestand als auch die Erweiterung des Angebotsspektrums. Besonders häufig haben die Betriebe in die Küchentechnik oder den Gastraum investiert, aber auch für bauliche Investitionen fließen Landesmittel, etwa für die Dachsanierung oder die Schaffung einer neuen Außenterrasse. Je nach erforderlicher Investition variieren die Fördersummen stark, sie reichen von 8.000 Euro für Küchengeräte und die Anschaffung neuer digitaler Systeme bis hin zu 160.000 Euro für einen kompletten Umbau von Gaststätte und Küche sowie die Anschaffung eines Fahrzeuges für Wareneinkauf und Catering.

Mit dem Gaststättensonderprogramm können Betriebe im ländlichen Raum maximal 200.000 Euro Zuschuss erhalten bei einer Förderquote von 45 Prozent. In den Jahren 2022 und 2023 sind jeweils zwei weitere Förderaufrufe geplant.

Alle Details zum Förderprogramm sind auf der Internetseite der WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster einsehbar.

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