Die Umsetzung von Projekten zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Hessen wird durch finanzielle Mittel unterstützt. Die Fördermittel ermöglichen es Landschaftspflegeverbänden und Naturschutzverbänden, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Landwirtinnen und Landwirten, größere Vorhaben anzugehen.
Aber auch ehrenamtliche Naturschützerinnen und Naturschützer, Vereine und Verbände und Kommunen, die über den gesetzlichen Auftrag hinaus freiwilliges Engagement leisten, sollen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene verschiedene Fördermittel erhalten.
Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft (GAK)
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) werden vom Bund und dem Land Hessen seit 2017 erstmalig Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt. Die Mittel können für investive Vorhaben des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen sowie zum Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung eingesetzt werden. Die Förderung von ergänzenden Konzepten und Voruntersuchungen zur Vorbereitung der Umsetzung eines Vorhabens gemäß GAK Rahmenplan H.1.2.1 c ist möglich.