Naturschutzbeiräte
In Hessen sind Naturschutzbeiräte als unabhängige Gremien mit ausschließlicher Beratungsfunktion bei der Obersten und den Unteren Naturschutzbehörden eingerichtet (§22 HAGBNatSchGÖffnet sich in einem neuen Fenster). Sie sind von der Naturschutzbehörde, bei der sie gebildet sind, über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes rechtzeitig zu unterrichten. Das Beteiligungsverfahren umfasst unter anderem die Beratung der Obersten und Unteren Naturschutzbehörden.
Die Behörde unterrichtet über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes, insbesondere über die Vorbereitung von Rechtsverordnungen, Planungen und Planfeststellungen, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt sowie für das gesamte Kreis- oder Stadtgebiet bedeutende Vorgänge, bei denen die Untere Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat.
Mit der Verordnung über die NaturschutzbeiräteÖffnet sich in einem neuen Fenster wurden nähere Regelungen zur Berufung der Naturschutzbeiräte und Abwicklung der Beteiligungsverfahren getroffen.