Ein junger Wolf im Wald.

Wölfe

150 Jahre nach ihrer Ausrottung kehren Wölfe auch nach Hessen zurück. Hessen ist das waldreichste Bundesland mit wilder Natur. Das bietet die Grundlage für die Rückkehr dieser streng geschützten Tierart. Auch wenn der Wolf seit Jahrtausenden zu unserer Natur dazugehört, ist seine Rückkehr in unsere heutigen, veränderten Landschaften für viele mit Fragen verbunden.

Was tun bei Wolfsichtung?

  1. Bei einem Notfall rufen Sie bitte die Polizei.
  2. Wolfshinweise wie Sichtungen oder Spuren melden Sie bitte über das Meldeportal des HLNUG online an das WZH https://wolfsmonitoring.hlnug.de/index.php/Öffnet sich in einem neuen Fenster
  3. Wenn Sie einen Nutztierschaden oder einen Wildtierkadaver mit Verdacht auf Tötung durch einen Wolf melden möchten, kontaktieren Sie bitte die amtliche Wolfshotline unter 0641-200095 22 (erreichbar zwischen 08:00-16:00 Uhr, montags bis freitags, auch an Feiertagen).

Aktuelle und weitere Informationen

Beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie wurde extra ein Wolfszentrum eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, auf neutral-wissenschaftlicher Basis die Wiederkehr des Wolfes zu erfassen, zu dokumentieren und diese Informationen auch öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Wolfsmanagementplan

Der Wolfsmanagementplan liefert eine Beschreibung der Bestandssituation und der Voraussetzungen für die Verbreitung des Wolfes in Hessen. Er liefert die Grundlagen für das Zusammenleben von Wolf und Mensch.

FAQ Wolf in Hessen

Der Wolf galt in Deutschland mehr als 150 Jahre als ausgestorben. Der Wolf ist nach europäischem und nationalen Recht in Deutschland streng geschützt. Konkret ergibt sich daraus für das Land Hessen die Aufgabe, einen Beitrag zur Erreichung des günstigen Erhaltungszustands der in Hessen vorkommenden mitteleuropäischen Flachlandpopulation zu leisten.

In der Regel haben Wölfe kein Interesse an Menschen. Menschen sind für sie weder Artgenossen, noch fallen sie in das Beuteschema der Tiere. Wölfe sind vorsichtige Tiere und versuchen den Kontakt mit Menschen zu vermeiden. Sobald sie die menschliche Witterung aufgenommen haben, ziehen sie sich in der Regel zurück. Von daher geht von Wölfen keine größere Gefahr aus als von anderen Wildtieren, wie beispielsweise Wildschweinen oder auch von Haushunden, die sich außerhalb des Einwirkungsbereichs ihres Halters oder Halterin befinden.

Wölfe meiden Menschen, nicht aber menschliche Strukturen. Das Annähern oder auch Durchqueren von menschlichen Siedlungsstrukturen ist daher kein auffälliges Verhalten. Kommt es aufgrund von fehlenden Deckungsmöglichkeiten oder ungünstigen Windverhältnissen doch zu einer Begegnung zwischen Mensch und Wolf, flüchten die Tiere in der Regel nicht panisch, sondern ziehen sich gelassen zurück. Menschen in Fahrzeugen und auf Pferden werden nicht als Menschen wahrgenommen. Deswegen ist eine zufällige Beobachtung aus dem Auto heraus deutlich wahrscheinlicher als einem Wolf beispielsweise bei einem Spaziergang zu begegnen.

Ja. Wölfe sind vorsichtige und scheue Tiere und besonders nachts aktiv. Eine Begegnung mit Menschen ist daher sehr unwahrscheinlich. Kommt es doch einmal dazu, ziehen sie sich in der Regel gelassen zurück.

Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland vor über 20 Jahren hat kein Übergriff von Wölfen auf Menschen stattgefunden. Wolfsübergriffe in anderen Ländern wie beispielsweise dem Iran oder der Türkei sind zum Großteil auf mit Tollwut erkrankte Tiere zurückzuführen (siehe NINAStudie*). Dank der Ausbringung von Impfködern gilt Deutschland seit 2008 als tollwutfrei.

Hessen ist das waldreichste Bundesland mit sowohl wilder Natur als auch Kulturlandschaften. Das bietet die Grundlage für die Rückkehr des Wolfes. 

Wölfe sind in Hessen nach wie vor Ausnahmeerscheinungen. Nur wenige Menschen sind hierzulande einem Wolf begegnet. Die Entwicklung in anderen Bundesländern zeigt, dass die Tiere dem auch in Hessen reichhaltigen Nahrungsangebot an Rehen und Wildschweinen folgen und Stück für Stück ehemaligen Lebensraum wiederbesiedeln.

Die Besiedlung Hessens durch Wölfe geht im Vergleich zu der Dynamik in östlichen und nördlichen Bundesländern bisher langsam voran. Bis ins Jahr 2019 wurden ausschließlich durchziehende Tiere nachgewiesen, ab Frühjahr 2020 waren erste Tiere in Hessen sesshaft. Als sesshaft oder territorial gilt ein Tier, welches mindestens sechs Monate in einem Gebiet genetisch erfasst wurde.

Im aktuellen Monitoringzeitraum (01.05.2022 – 30.04.2023) wurden in Hessen sieben Wolfsterritorien nachgewiesen. Drei Territorien sind mit Rudeln besetzt  und vier Territorien mit Einzeltieren. Aufgrund von Reproduktion, Mortalität und Abwanderung variiert die Zahl der Individuen.

Um ein Tier zu jagen, ist nach dem Bundesjagdgesetz die Aufnahme ins Jagdrecht sowie die Festsetzung einer Jagdzeit erforderlich. Die Aufnahme ins Jagdrecht erfolgt durch den Bund, die Länder dürfen darüber hinaus weitere Tierarten aufnehmen. Bisher ist der Wolf weder bundesrechtlich noch nach hessischem Recht ins Jagdrecht aufgenommen. Er zählt somit nicht zum jagdbaren Wild, sodass eine Bejagung derzeit jagdrechtlich unzulässig ist.

Der Wolf ist in die Anhänge II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) aufgeführt und daher nach europäischem Recht streng geschützt (Anhang IV der FFH-RL enthält die Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die sich in einem schlechten Erhaltungszustand befinden).

Selbst wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen würde, wäre eine Bejagung nach europäischem Recht daher derzeit nicht zulässig. Dies würde sich erst ändern, wenn die EU den Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-RL verschieben würde (wenn sich die Wolfspopulation also in einem „guten Erhaltungszustand“ befände) und durch die Ausübung der Jagd keine Verschlechterung zu befürchten wäre. Die EU-Kommission hat angekündigt, einen Bericht zum Erhaltungszustand des Wolf in der EU bis Ende des Jahres 2023 vorzulegen.

Unabhängig davon sind auch nach bisherigem Recht bereits in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von dem strengen Schutzstatus möglich, wenn alle zumutbaren Alternativen zur Schadensvermeidung ausgeschöpft sind (§ 45 Abs. 7 BNatSchG). Dies kann beispielseise der Fall sein, wenn sich Wölfe auf Weidetiere spezialisieren.

In Bezug auf den Herdenschutz ist Bejagung grundsätzlich keine Lösung. Durch die Zerstörung von Rudelstrukturen wäre zu befürchten, dass zuwandernde Wölfe oder elternlose Jungtiere schlecht geschützte Nutztiere den Rehen oder Wildschweinen vorzögen. Darüber hinaus würden sich in freiwerdenden Revieren schnell andere Wölfe ansiedeln, sodass neu ankommende Wölfe wiederum getötet werden müssten. Der beste Herdenschutz sind insofern solche Wolfsrudel, die gelernt haben, sich aufgrund guter Herdenschutzmaßnahmen von den Weidetieren fernzuhalten.

Hessen ist Mitglied in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Aktualisierung des bundesweiten Monitorings. Hier werden die nötigen Studien erstellt, um ein in Europa rechtskonformes und regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen.

Da der Wolf aufgrund seiner großen Territorien länderübergreifend auftritt, haben die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland im Jahr 2018 darüber hinaus eine Kooperationsvereinbarung zum Herdenschutz und Wolfsmanagement zum Zwecke des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit abgeschlossen.

Mögliche Wolfshinweise wie beispielsweise Sichtungen, Spuren oder Kot können über ein Meldeportal online an das WZH gemeldet werden (https://wolfsmonitoring.hlnug.de/index.php/Öffnet sich in einem neuen Fenster)

Wenn Sie einen Nutztierschaden oder einen Wildtierkadaver mit Verdacht auf Tötung durch einen Wolf melden möchten, kontaktieren Sie bitte die amtliche Wolfshotline unter 0641-200095 22 (erreichbar zwischen 08:00-16:00 Uhr, montags bis freitags, auch an Feiertagen). Außerhalb der Sprechzeiten der Wolfshotline kann eine Kontaktaufnahme mit den ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern erfolgen. Eine Liste der Wolfsberaterinnen und -berater finden Sie auf der Homepage des HLNUG: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/naturschutz/Arten_melden/wolf/2023/Liste_WolfsberaterInnen_Homepage.pdfÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

  • Wie bei anderen Wildtieren auch: Abstand halten, nie auf die Tiere zugehen oder sie gar bedrängen. Entfernen Sie sich in normalem Tempo.
  • Hunde sind grundsätzlich nur im engen Einwirkungskreis des Besitzers zu führen.
  • Unter keinen Umständen Wölfe füttern! Speisereste, Schlachtabfälle und Tierfutter so verwahren, dass diese nicht für Wildtiere zugänglich sind.
  • Wer einen toten, kranken oder verletzten Wolf findet: Nicht anfassen und Polizei informieren. Die Naturschutzverwaltung lässt sie untersuchen.

Beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) wurde extra ein Wolfszentrum eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, auf neutral-wissenschaftlicher Basis die Wiederkehr des Wolfes zu erfassen, zu dokumentieren und diese Informationen auch öffentlich zur Verfügung zu stellen. Die Informationen können auf der Homepage des HLNUG abgerufen werden Wolfszentrum (hlnug.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster).

Weitere Informationen zum Wolf liefert der Wolfsmanagementplan.

Der Wolfsmanagementplan bietet für Bürgerinnen und Bürger hilfreiche Informationen rund um das Thema Wolf und erklärt, was beispielsweise bei einer Wolfssichtung zu tun ist. Nutztierhalterinnen und -halter erhalten einen Überblick über Fördermöglichkeiten, Beratungsangebote und Ansprechpersonen. Der Wolfsmanagementplan steht als Download zur Verfügung.

 

Das Land Hessen hat mit dem Wolfszentrum Hessen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie eine zentrale Einrichtung für Wolfsfragen geschaffen. Das Wolfszentrum Hessen (WZH) ist zentraler Ansprechpartner zum Thema Wolf. Es übernimmt unter anderem – in Zusammenarbeit mit anderen hessischen Behörden – die Koordination und Betreuung der Wolfshotline sowie die fachliche Beratung von Einzelpersonen, Tierhalterinnen und -haltern, Institutionen, Behörden und Verbänden.

Ein landesweites Netz von haupt- und ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und -beratern steht der Bevölkerung zur Seite. Nutztierhalterinnen und -halter, Naturschutzverbände und Vertreterinnen und Vertreter der Jägerschaft werden regelmäßig beteiligt und bringen ihre Ideen und Vorstellungen in die permanente Anpassung des Wolfsmanagements ein.

Das WZH ist außerdem zuständig für den permanenten Wissenstransfer innerhalb der Landesverwaltung und mit den betroffenen Interessensverbänden, Forschungseinrichtungen, Fachdienststellen der anderen Bundesländer und des Bundes sowie für die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf.

Beim WZH besteht eine jahrelange Erfahrung bei der Probennahme von invasiven und nicht invasiven DNA-Proben mit Verdacht auf Wolf. Die Weitergabe dieses Wissens im Rahmen von Schulungen wird laufend intensiviert.

Die AG „Wolf in Hessen“ ist ein Gremium, in dem sich Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden aus dem Bereich Weidetierhaltung, Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd regelmäßig mit der Landesregierung austauschen.

Hessen erfasst die Zahl der Wölfe nach bundesweit einheitlichen und anerkannten wissenschaftlichen Kriterien. Alleine im Monitoringjahr 2022/2023 ist das Wolfszentrum 653 Hinweisen nachgegangen.

Das Monitoring zum Wolf in Hessen richtet sich – wie in allen Bundesländern – nach dem BfN-Skript 413 „Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland“, Reinhardt et al. 2015. Hintergrund für dieses Monitoring ist die EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, 92/43/EWG), die vorgibt, streng geschützte Arten wie den Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten bzw. diesen herbeizuführen. Im Abstand von sechs Jahren wird regelmäßig der EU-Kommission über den Erhaltungszustand der Arten der Anhänge II und IV und damit auch den Wolf berichtet.

Bis ins Jahr 2019 wurde in Hessen überwiegend ein passives Monitoring zum Wolf durchgeführt, das heißt es wurden Meldungen Dritter aufgenommen und bewertet. Seit Mitte 2019 findet zusätzlich aktives Wolfsmonitoring in solchen Gebieten statt, in denen mittlerweile territoriale Wölfe bestätigt sind. Die angewendete Methodik ist unter anderem das in der Wildbiologie zum Nachweis von Säugetieren etablierte Fotofallenmonitoring. Da mit dieser Methode – bis auf wenige Einzelfälle – Wölfe nicht individuell voneinander unterschieden werden können, ersetzt es nicht genetische Nachweise, beispielsweise um den Territorialitätsnachweis zu erbringen. Es eignet sich aber hervorragend, um in etablierten Wolfsgebieten Bewegungsmuster zu erfassen und beispielsweise eine mögliche Zuwanderung eines Paarungspartners zu bestätigen. Ebenso wird in Deutschland regelmäßig durch Einsatz von Fotofallen Reproduktion nachgewiesen.

Die MeldeApp ist ein neues Tool zur Erfassung von Hin- und Nachweisen aus dem aktiven und passiven Monitoring (https://wolfsmonitoring.hlnug.de/index.php/Öffnet sich in einem neuen Fenster). Bereits jetzt besteht für Weidetierhalter- Verbände und Jagdverbände die Möglichkeit, über die bestehenden Meldewege aktiv am Monitoring teilzunehmen (viele der ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater kommen aus der Jägerschaft).

Monitoring von potentiellen Wildtierrissen erfolgt bereits bei begründetem Verdacht, unter anderem unter Einbindung von Jagdausübungsberechtigten und des Landesbetriebs HessenForst. Der Landesbetrieb HessenForst hat geschulte Wolfsberaterinnen und Wolfsberater an den Forstämtern, Jagdausübungsberechtigte können potentielle Risse melden und werden über die Ergebnisse informiert.

Gerade Schafe und Ziegen können Ziel von Wolfsangriffen werden, wenn die Herden unzureichend geschützt sind. Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen und den Wildtieren vorzuziehen. Weitere Informationen dazu finden sich auch beim Bundesamt für Naturschutz unter https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/Skript530.pdfÖffnet sich in einem neuen Fenster

Im Jahr 2022 wurden insgesamt elf von Wölfen verübte Nutztierschäden in Hessen dokumentiert, dabei wurden zwanzig Nutztiere getötet. Im laufenden Kalenderjahr 2023 wurden Stand Oktober 41 Wolfsübergriffe auf Nutztiere in Hessen nachgewiesen.

Nutztierhaltende im Haupt- oder Nebenerwerb können einen Ausgleich für die wirtschaftlichen Belastungen erhalten, die durch einen Wolfsriss verursacht wurden. Hierbei werden insbesondere durch den Wolf verursachte Schäden an Tieren, für Tierverluste (insbesondere direkte Tötung, Verluste aufgrund vorhergehender Verletzungen) oder Sachverständigenkosten übernommen.

Zahlungen erfolgen nur für auf der Weide gehaltene landwirtschaftliche Nutztiere sowie Hüte- und Herdenschutzhunde. Ein Ausgleich ist möglich, wenn bei Schaf- und Ziegenherden ein ordnungsgemäßer Grundschutz besteht bzw. bei anderen Weidetieren die gute fachliche Praxis beim Weidetierschutz eingehalten wird.

Nach Feststellung des Schadensfalls ist die Wolfshotline des Landes Hessen oder eine Person im hessischen Wolfsmanagement unverzüglich zu informieren. Die Protokollierung erfolgt durch die durch das WZH benannten amtlichen oder ehrenamtlichen Wolfsberater/innen. Eine Protokollierung der beim Wolfsübergriff getöteten, verletzten oder anderweitig beeinträchtigten Tiere ist für jeden Einzelfall erforderlich. Die Leistung wird gewährt, wenn der Wolf als Verursacher mit hinreichender Sicherheit amtlich festgestellt wurde. Hierzu ist in der Regel die Vorlage einer Genprobe erforderlich, die spätestens innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung des Schadensfalls durch eine Amtsperson oder behördlich beauftragte Person zu nehmen ist. Bei klarer Spurenlage kann auch ohne genetischen Nachweis ein Schadensausgleich erfolgen.

Anträge können beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.

Hinweise unter: https://www.hlnug.de/wolfÖffnet sich in einem neuen Fenster oder auf der Homepage der Wi-Bank.

https://www.wibank.de/resource/blob/wibank/570996/f3be20858f4b470f98bcdbbb470e9b2d/schadensausgleich-bei-wolfsuebergriffen-data.pdfÖffnet sich in einem neuen Fenster

Bei der Beweislastumkehr wird ein vermeintlicher Wolfsriss stets ausgeglichen, es sei denn, die Behörde weist nach, dass das Weidetier nicht durch einen Wolfsriss gerissen wurde.

Grundsätzlich ist das Land nicht verpflichtet, bei Nutztierschäden durch geschützte Arten einen Ausgleich zu zahlen. Bei der Zahlung des Schadensausgleiches für durch Wölfe gerissene Weidetiere handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes, die zum einen die Akzeptanz gegenüber der Rückkehr des Wolfes in Hessen erhöhen soll und zum anderen unverhältnismäßige finanzielle Belastungen der für die Landschaftspflege so wichtigen Weidetierhalter und -halterinnen minimieren soll.

Die Gewährung dieser Billigkeitsleistung kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. Die Verpflichtung der öffentlichen Hand zu einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Mittel gebietet hierbei eine sorgfältige Prüfung.

Die Zahl der Wolfsrisse in Hessen ist mit 20 bestätigten Fällen in 2022 sehr gering. Der weit überwiegende Teil verendeter Weidetiere geht auf Unfälle, Blitzschläge, Krankheiten (insbesondere Parasiten) etc. zurück. Eine Beweislastumkehr würde einen unverhältnismäßigen Aufwand für die öffentliche Hand bedeuten und gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verstoßen. 

Ziel des Landes Ist es, die Existenz der Weidetierhaltung in Hessen zu sichern, da diese einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leistet.

Die Förderung eines Grundschutzes in der Weidetierhaltung ist über die HALM-Richtlinie (H2 Arten- und Biotopschutz) möglich.

Um Konflikte zwischen dem Schutz des Wolfes und der Weidetierhaltung im Umfeld ansässiger Wölfe zu verringern und die Anzahl der Wolfsübergriffe auf Weidetiere zu reduzieren, werden auch Investitionen und die laufende Unterhaltung von Maßnahmen des erhöhten Weidetierschutzes gefördert. Förderfähig sind nach der „Richtlinie Weidetierschutz“ Investitionen und zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung. Hierunter fallen Schafe und Ziegen sowie Rinder, Hauspferde und Esel bis zu einem Lebensalter von einem Jahr bzw. kleinwüchsige Rassen mit einer Widerristhöhe bis max. 112 cm im ausgewachsenen Zustand; auch Damwild, Lamas und Alpakas. Der Umfang der förderfähigen Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde richtet sich nach der jeweiligen Herde- oder Gruppengröße und wird jeweils für den Einzelfall nach fachlichen, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechenden Kriterien festgelegt.

Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Ausführliche Informationen zur „Richtlinie Weidetierschutz“ sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.

Ein Wolfpräventionsgebiet ist ein Gebiet, in dem ein flächendeckender Schutz von Nutztieren erforderlich ist, die durch den Wolf besonders gefährdet sind. Die Wolfspräventionsgebiete sind auf der Internetseite des WZH veröffentlicht. Hessen hat ganz aktuell nach einer Empfehlung der AG Wolf die gesamte Landesfläche zum Wolfspräventionsgebiet für die Haltung von Schafen und Ziegen erklärt.

Hierzu gehören beispielsweise wolfsabweisende Zäune, Herdenschutzhunde oder das aktive Hüten einer Herde.

Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit dem 3.11.2022 gilt in Hessen die überarbeitete Richtlinie Weidetierschutz. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt: https://www.wibank.de/weidetierschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster

  • Homepage des HLNUG
  • Homepage der WI-Bank
  • Homepage BfN
  • Wolfsmanagementplan Hessen
  • Richtlinie zum Schutz vor Schäden durch ansässige Wölfe und Schadensausgleich bei Nutztierrissen in Hessen (Weidetierschutz)
  • Homepage des BZWW
  • Konzept im Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten – Empfehlungen der DBBW
  • BfN Schriften 530 - Empfehlungen zum Schutz von Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf: Konkrete Anforderungen an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen
  • Faltblatt „Der Wolf zurück in Hessen“ des HLNUG
  • *Kaczensky, P. (1996): Large Carnivore - Livestock Conflicts in Europe. – NINA Studie. – Wildbiologische Gesellschaft München: 106 S.

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