Kraft ihres Amtes |
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Stiftung NATURA 2000 | Vorsitzende des Stiftungsbeirates | keine |
Nationalparkbeirat Kellerwald-Edersee | Vorsitzende des Nationalparkbeirates | keine |
Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach | stv. Vorsitzende des Aufsichtsrates | keine |
Stiftung Kloster Eberbach | Vorsitzende des Kuratoriums | keine |
Landesbetrieb Hessen-Forst | Vorsitzende der Landesbetriebskommission | keine |
Landesforstausschuss | Vorsitzende | keine |
HA Hessen Agentur GmbH | Mitglied des Aufsichtsrates | keine |
Stiftung Hessischer Naturschutz | Vorsitzende des Vorstands | keine |
Stiftung Hessischer Tierschutz | Vorsitzende des Stiftungsrats | keine |
Nicht kraft ihres Amtes |
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Vitos Herborn | Mitglied des Beirats | keine |
ENTEGA Stiftung | Mitglied des Kuratoriums | 500 € pro Jahr Aufwands-entschädigung pauschal und pro Sitzung 100 € Sitzungsgeld |
Gießener Hochschulgesellschaft | Mitglied des Verwaltungsrats | keine |
Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie | Mitglied des Verwaltungsrats | keine |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.