Verkehr

Umweltzonen

Mit Stand 1. Februar 2020 haben in Deutschland 58 Städte wegen häufiger und regelmäßiger Überschreitung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid eine Umweltzone eingerichtet. In einer Umweltzone dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die ein bestimmtes Schadstoffemissionsniveau nicht überschreiten. Damit sollen die vom Straßenverkehr ausgehenden ökologischen und gesundheitlichen Belastungen verringert werden.

Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf der Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur SchadstoffbelastungÖffnet sich in einem neuen Fenster (35. BImSchV)(Kennzeichnungsverordnung) geregelt.Die Fahrzeuge werden entsprechend ihres Schadstoffausstoßes in vier Schadstoffgruppen eingeteilt und durch farbige Plaketten gekennzeichnet. Diese sind Grundlage für die Ausnahme von Fahrverboten. Die Plakette ist in allen Umweltzonen Deutschlands gültig. Die Einfahrt in eine Umweltzone ist ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung nicht gestattet und kann derzeit mit einem Bußgeld über 80 Euro geahndet werden. Ausnahmen von der Plakettenpflicht sind gemäß § 1 Abs. 2 und Anhang 3 zu § 2 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung möglich. Informationen u.a. zur Einstufung des eigenes Fahrzeuges, der regionalen Abgrenzung, den Ausnahmen vom Fahrverbot sowie den zuständigen Behörden können in der Regel auch den jeweiligen LuftreinhalteplänenÖffnet sich in einem neuen Fenster entnommen werden.

Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes der Fahrzeuge und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht:

  • rot für die Schadstoffgruppe 2,
  • gelb für die Schadstoffgruppe 3
  • und grün für die Schadstoffgruppe 4.

In Hessen gibt es derzeit Umweltzonen in Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Marburg und Limburg.

Seit 2012 kooperieren Frankfurt, Wiesbaden und Mainz bei der gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge, die ohne grüne Plakette die Umweltzonen dieser Kommunen befahren dürfen. Mit der Einrichtung einer Umweltzone sind auch Darmstadt, Offenbach, Marburg und Limburg dieser Kooperation beigetreten, so dass künftig von diesen Städten ausgestellte Ausnahmegenehmigungen beim Nachweis besonderer Voraussetzungen aus sozialen und Kraftfahrzeugbezogenen Gründen gegenseitig akzeptiert werden.

Frankfurt am Main
Seit 1. Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone, die 2008 eingerichtet wurde, einfahren. Ziel ist die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration zur Einhaltung der Luftgrenzwerte. Rechtliche Grundlage der 3. Stufe der Umweltzone ist die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main.

Wiesbaden
Die Städte Mainz und Wiesbaden haben zum 1. Februar 2013 eine gemeinsame Umweltzone eingeführt, in der nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette verkehren dürfen. Rechtliche Grundlage für den Wiesbadener Teil der Umweltzone ist die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Wiesbaden.

Offenbach am Main
Seit dem 1. Januar 2015 ist in Offenbach am Main eine „grüne“ Umweltzone eingerichtet. Rechtliche Grundlage hierfür ist die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Offenbach am Main.

Darmstadt
Seit dem 1. November 2015 ist auch in Darmstadt eine „grüne“ Umweltzone eingerichtet. Rechtliche Grundlage hierfür ist die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt.

Marburg
Mit der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Marburgs wurden weite Teile der Stadt Marburg seit dem 1. April 2016 als Umweltzone ausgewiesen. Zufahrtsberechtigt sind Fahrzeuge, die von der Kennzeichnungspflicht freigestellt sind oder über eine grüne Plakette oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verfügen. Von der Umweltzone ausgenommen ist die B 3.

Limburg

Mit der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Limburg wurden ab dem 1. Januar 2018 große Teile der Stadt Limburg als Umweltzone ausgewiesen. Zufahrtsberechtigt sind Fahrzeuge, die von der Kennzeichnungspflicht freigestellt sind oder über eine grüne Plakette oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verfügen.