Der Wolf ist nach Hessen zurückgekehrt. Zur Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidetierhaltung und die Verringerung von Konflikten zwischen dem Wolf und der Weidetierhaltung bauen wir unsere Förderangebote zum Weidetierschutz weiter aus.
Förderrichtlinie Weidetierschutz
Der überwiegende Teil von Nutztierrissen, der auf Wölfe zurückgeführt werden kann, entsteht bei Schafen und Ziegen. Deshalb ist der Fokus der Förderung auf diese Tierarten ausgerichtet. Neben dem sogenannten Grundschutz, einer wolfsabwehrenden Mindestsicherung die landesweit gefördert wird, ist die neue Förderung speziell auf Gebiete (Wolfspräventionsgebiete) zugeschnitten, in denen bereits Übergriffe von ansässigen Wölfen auf Nutztiere vorkamen. Auch die Halter anderer Tierarten lassen wir nicht allein: war ihr Tierbestand von einem Übergriff betroffen, wird ebenfalls ein erweiterter Herdenschutz gefördert.
Mit Beschluss vom 24.03.2023 wurden die Fördermöglichkeiten, die bisher auf Wolfspräventionsgebiete begrenzt waren, für das ganze Land ausgeweitet. (Zur Pressemitteilung)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Förderfähig sind Investitionen für den Erwerb und die Installation wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände wie Stromgeräte, die Anschaffung von Herdenschutzhunden einschließlich der Qualifikation von Personen, die mit den Herdenschutzhunden arbeiten sowie die Ausbildung der Hunde, die Errichtung und Nachrüstung von Untergrabschutz und die Einrichtung von Nachtpferchen. Die Förderung beträgt 80 Prozent der Anschaffungskosten und ist auf maximal 30.000 Euro je Betrieb und Jahr begrenzt. Zudem können Zuwendungen für nachgewiesene, laufende Betriebsausgaben, wie etwa die Wartung der Zäune oder die Unterhaltung der Herdenschutzhunde, gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt bis zu 1.230 Euro je Kilometer mobilen Zaun für wolfsabweisende Zäune bei Schafen und Ziegen, 235 Euro je Kilometer feststehenden Elektrozaun und 1.920 Euro je Herdenschutzhund.
Auch Halterinnen und Halter von Rindern, Pferden oder Hauseseln erhalten eine Förderung, wenn ein amtlich bestätigter Wolfsübergriff auf die entsprechende Tierart in einem Wolfspräventionsgebiet vorgekommen ist. Möglich ist die Förderung für Halterinnen und Halter von Tieren bis zu einem Lebensalter von einem Jahr oder kleinwüchsige Rassen.
In der Richtlinie Weidetierschutz ist auch der Schadensausgleich bei nachgewiesenen Wolfsübergriffen geregelt. Beim Auffinden eines toten oder verletzten Nutztieres mit dem Verdacht auf Wolf als Verursacher sollte umgehend Kontakt mit dem Wolfszentrum Hessen aufgenommen werden: 0641 2000 95 22.
Wolfsmonitoring
Im Monitoringjahr 2021/2022 konnten 5 Wolfsterritorien in Hessen bestätigt werden, in denen Wölfe sesshaft geworden sind. Der Schutz von Weidetieren ist Teil des Wolfsmanagementplans in Hessen. Dieser Plan wird stetig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Dazu wird das Wolfszentrum HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster einen jährlichen Monitoringbericht vorlegen, der die Bestandsentwicklung der Wölfe in Hessen aufzeigt. Im Jahr 2022 gab es bis zum 02.11.2022 231 gesicherte Wolfsnachweise (zum Beispiel genetische Proben und Fotofallen-Aufnahmen). Im Jahr 2022 wurden in Hessen elf Nutztierschäden dokumentiert, dabei wurden zwanzig Nutztiere getötet. Die Weiterentwicklung des Wolfsmanagementplans erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verbänden aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd im Rahmen der AG Wolf.
Weitere Förderungen für Weidetiere
Bereits 2018 wurde für die Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe flächendeckend die Förderung der Aufrechterhaltung des Grundschutzes eingeführt. Das Land stellt dafür jährlich eine Million Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 40 Euro je Hektar. 2020 wurde außerdem die Weidetierprämie eingeführt und in diesem Jahr von bisher einer Million Euro auf zwei Millionen pro Jahr erhöht. Ab 2023 ist bundesweit eine EU-finanzierte Zahlung für Schafe, Ziegen und Mutterkühe vorgesehen.
Weitere Informationen
Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Das Wolfszentrum Hessen informiert über wildlebende Wölfe in Hessen und nimmt Meldungen von Rissen, Wolfssichtungen und Spuren entgegen.