Blick in einen Hofladen

Marktstrukturförderung

Das Land Hessen unterstützt im Rahmen der Marktstrukturförderung Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.

Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode 2023-2027 wird zur Durchführung der Marktstrukturförderung in Hessen eine Online-Antragstellung über das Agrarportal HessenÖffnet sich in einem neuen Fenstereingerichtet.

Digitale Förderanträge können voraussichtlich ab Ende des Jahres 2023 über das Portal gestellt werden.

Die Marktstrukturförderung setzt sich aus zwei Bereichen zusammen:

  • Die Maßnahmen der Marktstrukturverbesserung zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen sowie von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen und eine ressourcensparendere Verarbeitung und Vermarktung erreicht werden. Die Förderung der Marktstrukturverbesserung wird in Hessen ohne eigene Landesrichtlinie auf der Grundlage des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) umgesetzt: GAK Förderbereich 3A. „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher ErzeugnisseÖffnet sich in einem neuen Fenster

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