Was wird gefördert?
Gefördert wird die Zucht und Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen:
- Rotes Höhenvieh
- Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind
- Rhönschaf
- Coburger Fuchsschaf
- Weiße Deutsche Edelziege
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können grundsätzlich Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die die Zucht und Haltung von Tieren der förderfähigen Rassen mit Betriebssitz in Hessen in einem Erhaltungszuchtprogramm betreiben.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der jährlichen Zuwendungen beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind und 30 Euro je förderfähigem Schaf oder je förderfähiger Ziege. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre.