Youtube Video: Was ist EIP-Agri?

:Dauer: 3 Minuten, 43 Sekunden
Grafiken einer Europaflagge und eines landwirtschaftlichen Betriebs

Europäische Innovationspartnerschaft

Das Land Hessen hat verschiedene Fördermaßnahmen entwickelt, um Innovation und Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie außerhalb von LEADER voranzutreiben: Mit der Europäische Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (=EIP)-Agri wird ein schneller Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Praxis ermöglicht.

Förderbeschreibung

Mit Innovation eine ressourcenschonendere und klimafreundliche Wirtschaft ermöglichen.

Ziel der Maßnahme ist es, einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Forschern, Beratern sowie Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Problemlösungen zu leisten.

Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in Hessen sind dabei insbesondere folgende thematische Schwerpunkte für die Umsetzung der EIP zu beachten:

  1. Verbesserung der Wertschöpfung landwirtschaftlcher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme zum Aufbau und Qualifizierung regionaler Wertschöpfungsketten.
  2. Diversifizierung landwirtschaftlicher Aktivitäten, u.a. in Richtung sozialer Funktionen, z.B. Gesundheitsfürsorge, soziale Integration, gemeinschaftsgestützte Landwirtschaft und Umwelt- und Ernährungsbildung.
  3. Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen.
  4. Entwicklung effektiver, umweltgerechter und/oder ökologischer Anbau- und Nutzungsverfahren, Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion und des Gartenbaus über standortangepasste Sorten, Düngung und Bodenbearbeitung.
  5. Verbesserung der Tierhaltung durch tiergerechte und leistungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren.
  6. Stärkung der Zusammenarbeit und der Aktivitäten auf der Grundlage lokaler Strategien außerhalb von LEADER.

Maßgeblich für die Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen kurzer Versorgungsketten sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft“.

Nach Nr. 3 der Anlage 1 zu Teil III Nr. 8.8 RL-IZ aktualisiert und veröffentlicht das für die Förderung zuständige Fachministerium zum 1. Juli eines jeden Jahres auf seiner Homepage die auf der Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes und der „Personalkostentabellen für die Kostenberechnungen in der Verwaltung“ des Hessischen Ministeriums der Finanzen kalkulierten Monats- und Stundensätze für vier verschiedene Leistungsgruppen nach dem Muster in Anlage 2 der RL-IZ.

Da die für eine jährliche Aktualisierung der Monats- und Stundensätze erforderlichen Datengrundlagen erst in den Monaten Mai/Juni eines jeden Jahres veröffentlicht werden und die Personalkostenpauschale deshalb nicht vor Juni eines jeden Jahres anhand dieser neuen Daten überarbeitet werden kann, beginnt die Laufzeit der jeweiligen Pauschale regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres und endet zum 30. Juni des Folgejahres.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung von Aktionsplänen sowie dem späteren Antragsverfahren steht der IDL zur Verfügung.

Eine sogenannte Operationelle Gruppe (OG) muss aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen, davon mindestens ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Unter dem Begriff „Landwirtschaft“ bzw. „Landwirtschaftliche Unternehmen“ werden alle Akteure der Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau sowie Forsten subsummiert.

  • Ausgaben der laufenden Zusammenarbeit (Geschäftsausgaben) bei OG, deren Tätigkeit sich ausschließlich auf Innovationen mit Bezug auf Erzeugnisse der Anhang I des AEUVÖffnet sich in einem neuen Fenster beziehen, beträgt der Fördersatz bis zu 100% der förderfähigen Kosten.
  • Ausgaben der laufenden Zusammenarbeit (Geschäftsausgaben) bei OG, deren Tätigkeit sich nicht oder nicht ausschließlich auf Innovationen mit Bezug auf Erzeugnisse des Anhang I des AEUV beziehen, beträgt der Fördersatz bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
  • Ausgaben für allgemeine Geschäftsausgabe gem. Nr. 5.2.1 c) der RL-IZ werden als Pauschale in Höhe von 15 % der angemessenen Personalausgaben gewährt.
  • Ausgaben eines einzelnen Innovationsvorhaben nach Nr. 5.2.2 a-f) der RL-IZ welche sich ausschließlich auf Innovationen mit Bezug auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEUV beziehen beträgt der Fördersatz 100 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Ausgaben eines einzelnen Innovationsvorhaben nach Nr. 5.2.2 a-f) der RL-IZ (z.B. Personalausgaben, wissenschaftliche Studien etc.), welche sich nicht oder nicht ausschließlich auf Innovationen mit Bezug auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEUV beziehen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Ausgaben für Innovationsvorhaben (Investitionsausgaben für Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände einschl. der dafür erforderlichen baulichen Anlagen in landwirtschaftlichen Unternehmen der Urproduktion, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung eines innovativen Vorhabens entstehen) beträgt der Fördersatz bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Der Gesamtbetrag der gewährten Zuwendungen je Vorhaben nach Teil II Abschnitt A Nr. 5.2.1 und 5.2.2 ist auf maximal 400.000 EUR begrenzt.
  • Die Umsetzung von Vorhaben, die sich nicht oder nicht ausschließlich auf Innovationen mit Bezug auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEUV beziehen, findet die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis-Beihilfen“ Anwendung.
  • Das Vorhaben einer OG muss innerhalb des Förderzeitraums von 2014-2020 beantragt und bewilligt sein.
  • Die Förderung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Bewilligung begrenzt.

Mit den so genannten Operationellen Gruppen (OG) soll im Rahmen einer EIP der bessere Austausch zwischen landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Praxis, Forschung und Beratung durch Innovationen erreicht werden. Interessierte Gruppen können fortlaufend vor einer Teilnahme an einem formellen Auswahlverfahren einen Aktionsplan im Entwurf beim Hessischen Innovationsdienstleister für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (IDL), dem Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) in Frankfurt, einreichen und sich beraten lassen.

Das formelle Auswahlverfahren für die Anerkennung als OG gliedert sich zwei Stufen:

  1. Die OG reicht per Post als auch per E-Mail einen Aktionsplan beim IDL ein, der das Vorhaben detailliert darstellt und als Anlage einen Kooperationsvertrag enthält.
  2. Ein EIP-Beirat, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Bewilligungsbehörde, des Fachministeriums sowie Beratung, Forschung / Wissenschaft und Praxis besteht, wird über die eingereichten Vorhaben in Bezug auf den innovativen Ansatz des Vorhabens ein Votum abgeben.

Im Anschluss reicht die OG einen Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde ein.

Teil des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum in Hessen ist es auch eine Evaluation der Projekte hinsichtlich der Umsetzung, den Zielen und Ergebnissen der Vorhaben der Fördermaßnahmen der Europäischen  Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP-Agri) zu erstellen.

Eine Zwischenbilanz des Thünen Institut in Braunschweig zum Umsetzungsstand der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri) in Hessen kann hierÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden. Dieser Bewertungsbericht ist Teil der Evaluation des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum in Hessen (EPLR) 2014 bis 2022. Gegenstand des Berichtes sind Umsetzung, Ziele und Ergebnisse der Fördermaßnahme EIP-Agri.

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