Verschiedene Blumen blühen auf einem Feld

Hessisches Agrarumweltprogramm

Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen – kurz HALM - dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Mit den Fördermaßnahmen wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zum Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie für die Erhaltung der Kulturlandschaft geleistet.

Mit HALM erhalten die Landwirtinnen und Landwirte einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.

Die HALM 2–Richtlinien befinden sich aktuell in der Überarbeitung. Für die Antragstellung 2023 gelten die neuen HALM 2-Richtlinien, welche aktuell im Entwurf vorliegen. In einer Broschüre ist das Wichtigste im Überblick dargestellt. 

Fördermaßnahmen

Der ökologische Landbau erweist sich als besonders vorteilhaft für den Schutz von Umwelt und Natur. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, der besonders sorgfältige Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die Förderung einer vielfältigen Flora und Fauna sind hierfür ausschlaggebend. (MaßnahmeÖffnet sich in einem neuen Fenster B1 Ökologischer Landbau)

Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau können die Bodenfruchtbarkeit verbessern, schützen vor Erosion und tragen zum Erhalt der Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt bei. (MaßnahmenÖffnet sich in einem neuen Fenster C3.2 Mehrjährige Blühstreifen / -flächen, C3.3 Gewässer- / Erosionsschutzstreifen, C3.4 Ackerrandstreifen, C3.5 Ackerwildkrautflächen, C.3.6. Gewässerschutzstreifen)

Auf Dauergrünland wird eine standortangepasste Grünlandextensivierung auf Einzelflächen gefördert. Auf dem Schutz der Bodenbrüter liegt ebenfalls ein besonderes Augenmerk. (MaßnahmenÖffnet sich in einem neuen Fenster D1 Grünlandextensivierung, D2 Bodenbrüterschutz)

Streuobstbestände sind wichtige Lebensräume für eine große Artenzahl. Deshalb wird der Erhalt von Streuobst gefördert. Daneben spielt der Weinbau in Steillagen und der Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel im Weinbau in bestimmten Regionen Hessens eine wichtige Rolle und ist im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen förderfähig. (MaßnahmenÖffnet sich in einem neuen Fenster E1 Pheromoneinsatz im Weinbau, E2 Erhaltung von Streuobstbeständen, E3 Erhaltung des Weinbaus in Steillagen)

 

Gefördert wird die Zucht und Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen in Hessen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen. (MaßnahmeÖffnet sich in einem neuen Fenster G2 Tiergenetische Ressourcen)

Förderfähig sind Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Biotope und die Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen. (MaßnahmenÖffnet sich in einem neuen Fenster H1 Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland, H2 Arten- und Biotopschutz im Offenland)

Mit der Förderung der Zusammenarbeit von Landwirtinnen und Landwirten mit weiteren Akteuren vor Ort kann die Wirksamkeit von Agrarumweltmaßnahmen gesteigert werden. (MaßnahmenÖffnet sich in einem neuen Fenster A1 Erarbeitung von Konzepten, A2 Umsetzung und Begleitung von Konzepten)