Verschiedene Blumen blühen auf einem Feld

Hessisches Agrarumweltprogramm

Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen – kurz HALM - dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Mit den Fördermaßnahmen wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zum Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie für die Erhaltung der Kulturlandschaft geleistet.

Mit HALM 2 erhalten die Landwirtinnen und Landwirte einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.

Fördermaßnahmen

Der ökologische Landbau erweist sich als besonders vorteilhaft für den Schutz von Umwelt und Natur. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, der besonders sorgfältige Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die Förderung einer vielfältigen Flora und Fauna sind hierfür ausschlaggebend ( B1 Ökologischer Landbau).

Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau können die Bodenfruchtbarkeit verbessern, schützen vor Erosion und tragen zum Erhalt der Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt bei. (C3.2 Mehrjährige Blühstreifen / -flächen, C3.3 Gewässer- / Erosionsschutzstreifen, C3.4 Ackerrandstreifen, C3.5 Ackerwildkrautflächen, C.3.6. Gewässerschutzstreifen)

Auf Dauergrünland wird eine standortangepasste Grünlandextensivierung auf Einzelflächen gefördert. Dadurch wird ein Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung von artenreichen Grünlandbeständen und Lebensräumen seltener Arten geleistet. (D.1 Grünlandextensivierung)

Streuobstbestände sind wichtige Lebensräume für eine große Artenzahl. Deshalb wird der Erhalt von Streuobst gefördert. Daneben spielt der Weinbau in Steillagen und der Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel im Weinbau in bestimmten Regionen Hessens eine wichtige Rolle und ist im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen förderfähig. (E.1 Pheromoneinsatz im Weinbau, E.2 Erhaltung von Streuobstbeständen, E.3 Erhaltung des Weinbaus in Steillagen)

 

Gefördert wird die Zucht und Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen in Hessen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen. (G2 Tiergenetische Ressourcen)

Förderfähig sind Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Biotope und die Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen. (H.1 Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland, H.2 Arten- und Biotopschutz im Offenland, H.3 Biodiversitäts-Plus auf Grünland)

Mit der Förderung der Zusammenarbeit von Landwirtinnen und Landwirten mit weiteren Akteuren vor Ort kann die Wirksamkeit von Agrarumweltmaßnahmen gesteigert werden. (A.1 Erarbeitung von Konzepten, A.2 Umsetzung und Begleitung von Konzepten)