Photovoltaiganlagen auf dem Dach eines Gebäudes

CO2-neutrale Landesverwaltung

Bis 2030 strebt die hessische Landesverwaltung an, klimaneutral zu arbeiten.

Klimaneutralität bis 2030

Die CO2-neutrale Landesverwaltung wurde am 3. Juni 2009 durch die Nachhaltigkeitskonferenz der Hessischen Landesregierung beschlossen und liegt in der Verantwortung des Hessischen Ministeriums der Finanzen. Sie strebt bis 2030 eine klimaneutral arbeitende Landesverwaltung an. Das Ziel wurde am 17. Mai 2010 durch einen Kabinettsbeschluss bestätigt. Zur Umsetzung der CO2-neutralen Landesverwaltung verfolgt das Land Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz und überprüft durch die regel­mäßige Erstellung von CO2-Bilanzen deren Wirksam­keit. Die Maßnahmen beziehen sich vor allem auf folgende Bereiche: Gebäude, Beschaffung, Mobili­tät, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Hessen stellt außerdem als erstes Bundesland den CO2-Ausstoß seiner Dienstreisen seit 2018 durch Kompensationsmaßnahmen klimaneutral. Dafür wurden bspw. für das Jahr 2018 erstmals Gutschriften aus CDM-Projekten zum Ausgleich von knapp 60.000 Tonnen CO2 erworben. Diese Investition fließt in internationale Klimaschutzprojekte.

Bisher konnte durch die durchgeführten Maßnah­men eine Halbierung der CO2-Emissionen bezo­gen auf die Eröffnungsbilanz im Jahr 2008 erreicht werden. Die Umstellung der Versorgung des Landes Hessen auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien trägt dazu maßgeblich bei. Die CO2-Emissionen werden seit 2008 in zertifizierten CO2-Bilanzen erfasst. Den jeweils aktuellen CO2-Fußabdruck der Landesverwaltung ist hierÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.

Gesetzlich verankert im Klimaplan

In einem übergeordneten Handlungsfeld gibt der Klimaplan HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster vor, die gesamte Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus klimaneutral zu stellen. Der Klimaplan Hessen ist Bestandteil des Hessischen Klimagesetzes (HKlimaG), das am 8. Februar 2023 in Kraft getreten ist. CO2-Emissionen, die durch die Landesverwaltung entstehen, sollen radikal eingespart werden durch:

  • Sanierungsprogramme
  • Vorgabe ambitionierter energetischer Standards
  • gezielte Maßnahmen zur Vermeidung von Mobilitäts-und Beschaffungsemissionen